Etwa ein Viertel aller Beschäftigten (ca. 7,6 Mio.) muss schwere Lasten heben und tragen. Außerdem werden Lasten gezogen und geschoben. Zu bewegende Gewichte unter 3 kg gehören ebenfalls zur Lastenmanipulation. Sie werden in der Bewertung durch die Leitmerkmalmethode (LMM) in Manuelle Arbeitsprozesse eingeteilt.

Jede Tätigkeit zeigt andere Belastungsschwerpunkte für den Beschäftigten. Im Alltag sind Kombinationen aus den 3 Bereichen üblich. Das erfordert ein systematisches Vorgehen, denn es gibt immer Wechselwirkungen zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel und dem Beschäftigten.

Wie können Beanspruchungen nachhaltig für den Beschäftigten gemindert werden? Was ist die Quelle der Gefährdung? Durch eine Gefährdungsbeurteilung mit dem Schwerpunkt physische Belastungen lassen sich die Quellen der Gefährdung schnell erkennen.

 
Step by Step

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung

  1. Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung,
  2. Ermitteln der Gefährdungen,
  3. Beurteilen der Gefährdungen,
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
  5. Durchführen der Maßnahmen,
  6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen.
  7. Fortsetzen der Gefährdungsbeurteilung – wie geht es weiter?

Bewährt hat sich der Handlungszyklus mit seinen 7 Schritten: Analyse – Beurteilen – Setzen von Zielen – Entwickeln von Lösungen – Auswahl der Lösungen – Durchsetzung von Lösungen – Wirkungskontrolle (Abb. 1).

Abb. 1: Handlungszyklus

Um Gesundheitsgefahren durch Lastenmanipulation effektiv zu vermeiden, muss zuerst das Arbeitssystem mit seinen Teilsystemen betrachtet werden. Dann wird entsprechend dem Handlungszyklus analysiert, beurteilt und Ziele gesetzt. Die Lösungssuche geschieht entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes nach der Hierarchie der Maßnahmen:

  1. Gefahrenquellen vermeiden,
  2. sicherheitstechnische Maßnahmen,
  3. organisatorische Maßnahmen,
  4. persönliche Schutzmaßnahmen,
  5. verhaltensbezogene Maßnahmen.

Die Arbeitsschritte werden geplant und terminiert, der Ablauf dokumentiert. Durch Schritt 7 im Handlungszyklus ist die Wirkungskontrolle sichergestellt und daraus können weitere Maßnahmen ermittelt werden.

Erst wenn die Ursachen erkannt sind, machen Regeln zum Belastungsarmen Bewegen von Lasten Sinn (vgl. Abschn. 3).

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