Lüftung ist eine Schutzmaßnahme, die anzuwenden ist, um in umschlossenen Arbeitsräumen (auch Sozialräumen, Tagesunterkünften auf Baustellen oder Arbeitsräume unter Tage) gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Bei brennbaren Luftverunreinigungen ist dadurch eine mögliche Brand- und Explosionsgefahr zu vermeiden (DGUV-R 109-002).

Das ist besonders dann erforderlich, wenn die Innenraumluftqualität durch Stoffe, Feuchtigkeit oder Wärme beeinträchtigt wird. Diese werden in Abschn. 4.1 ASR A3.6 als Lasten bezeichnet. Maßnahmen zur Lastenbeseitigung sind:

  • Last vermeiden,
  • Last minimieren,
  • Quelle kapseln,
  • Last quellennah abführen.

Maßnahmen gegen das Eindringen von Lasten in unbelastete Arbeitsräume sind:

  • Luftführung,
  • Schleusen,
  • Abtrennungen.

Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichend sind, sind geeignete erweiternde Maßnahmen zu ergreifen.

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