Das generelle Ziel von verhaltensbezogenen Interventionen besteht darin, negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen beruflichen Belastungen sowie persönlichen Risiken bzw. Risikoverhaltensweisen zu vermeiden oder zu reduzieren. Diese Interventionen müssen in ein umfassendes Konzept zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach der in Kapitel 6.3 beschriebenen Vorgehensweise eingebunden werden. Wirksame Maßnahmen richten sich sowohl auf die Gestaltung der objektiven Bedingungen bei der Arbeit ("Verhältnisse": insbesondere Arbeitszeit, -umgebung, -aufgaben, -organisation, Information und Partizipation sowie soziales Miteinander, siehe Handlungsfeld "Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung", Kapitel 6.7.2) als auch auf die Stärkung individueller Bewältigungskompetenzen durch verhaltensbezogene Interventionen ("Verhalten"). Als besonders effektiv haben sich Interventionsstrategien erwiesen, die verhältnis- und verhaltensbezogene Angebote kombinieren.[1]

Verhaltensbezogene Interventionen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind den Präventionsprinzipien

  • Stressbewältigung und Ressourcenstärkung,
  • Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte,
  • Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag,
  • Suchtprävention im Betrieb

zugeordnet. Leistungen gemäß diesen Präventionsprinzipien sind auf die Reduzierung der wichtigsten Risikofaktoren epidemiologisch besonders bedeutsamer Erkrankungen gerichtet (s. a. Kapitel 5.2 dieses Leitfadens). Sie werden in der Regel in Gruppen oder in digitaler Form durchgeführt und sollten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auch für Beschäftigte mit Behinderung nutzbar sein.

Zur Vorbereitung ist die Sensibilisierung der Belegschaft für einen gesundheitsgerechten Arbeits- und Lebensstil möglich, beispielsweise durch die Durchführung von Gesundheitstagen/-aktionen, auch mit Erstellung individueller Gesundheitsprofile (z. B. Status von Muskelkraft, Beweglichkeit, Ernährungs-, Stoffwechsel- und Stressparameter).

Die seitens der Krankenkassen förderfähigen Leistungen können zur Stärkung von Kontinuität und Nachhaltigkeit mit Maßnahmen der Primärprävention und Gesundheitsförderung, die durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanziert sind, kombiniert werden. Hierzu können Krankenkassen Betrieben Hinweise auch zur Nutzung der Bestimmungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG, vgl. Kapitel 8.3 dieses Leitfadens) geben.

Präventionsprinzip: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung

In Kombination mit verhältnisbezogenen Maßnahmen (s. Präventionsprinzipien "Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen" sowie "Gesundheitsgerechte Führung", Kapitel 6.7.2) ist bedarfsbezogen insbesondere für Beschäftigte mit Stressbelastung, die lernen wollen, damit sicherer und gesundheitsbewusster umzugehen, sowie für Beschäftigte mit spezifischen Tätigkeitsprofilen (z. B. Beschäftigte im Schichtdienst, mit hohen Anteilen an Interaktions- und Kommunikationsarbeit, in mobiler Arbeit, Auszubildende, Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter etc.) ein begleitendes Angebot an verhaltenspräventiven, ggf. auch digitalen, Maßnahmen gemäß folgenden Kriterien sinnvoll:

  • Vermittlung und praktische Einübung von Selbstmanagement-Kompetenzen in Bereichen wie systematisches Problemlösen, Zeitmanagement und persönliche Arbeitsorganisation
  • Vermittlung von Methoden zur Ressourcenstärkung, insbesondere kognitive Umstrukturierung zur Einstellungsänderung, positive Selbstinstruktion, Stärkung der Achtsamkeit und "Selbstfürsorge", Resilienz, Balance von Berufs- und Privatleben sowie deren praktische Einübung
  • Vermittlung und praktische Einübung von Entspannungsverfahren wie Autogenes Training und Progressive Relaxation, Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong
  • Maßnahmen zur Förderung der Schlafhygiene und gesunden Schlafverhaltens
  • Vermittlung von Selbstbehauptungs- und sozialkommunikativen Kompetenzen
  • Anleitungen für Übungen außerhalb der Trainingssitzungen

Auch Bewegungsangebote (s. Präventionsprinzip "Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte") können Stressbelastungen moderieren.

Präventionsprinzip: Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte

In Kombination mit verhältnisbezogenen Maßnahmen (s. Handlungsfeld "Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung", Präventionsprinzip "Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen, a) Bewegungsförderliche Umgebung") kommen arbeitsplatzbezogene verhaltensorientierte Gruppenverfahren sowie digitale Angebote zur Vermittlung von Wissen und zum Aufbau von Handlungskompetenzen zur Bindung an eigenständig durchgeführte körperliche Aktivität, auch zur Vermeidung bzw. Reduzierung langer Sitzzeiten, sowie zur Bewältigung von Belastungen und Beschwerden des Bewegungsapparats gemäß folgenden Kriterien in Betracht:

  • Vermittlung von Wissen und Aufbau von Handlungskompetenzen zur Vorbeugung von bewegungsmangelbedingten und durch Fehlbeansp...

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