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Lagern und innerbetrieblicher Transport / 3 Regallagerung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Regale und Schränke erlauben für viele Lagergüter eine bessere Raumausnutzung, geschütztes Lagern, bessere Handhabung und Übersicht.

Sie müssen nach DGUV-R 108-007 grundsätzlich so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können. Das gilt grundsätzlich für Regale aller Größen – eine Untergrenze für "leichte" Regale oder Schränke ist nicht vorgesehen. Viele der Einzelbestimmungen beziehen sich aber ausdrücklich oder dem Inhalt nach auf bestimmte professionelle Lagereinrichtungen und sind z. B. auf Regale in Abstellräumen o. Ä. nur eingeschränkt anwendbar.

 
Wichtig

Qualitätsunterschiede

Auch bei gleicher zulässiger Tragkraft gibt es bei Stahlregalen große Qualitätsunterschiede. Einfache Ausführungen (Baumarktware) sind oft sehr scharfkantig, Fachböden und Traversen deformieren leicht. Für den intensiven Gebrauch sind professionelle Ausführungen immer vorzuziehen.

Wichtig für die Sicherheit

  • Regale und Schränke dürfen nur unter der Beachtung der vom Hersteller mitgelieferten Aufbau- und Betriebsanleitung aufgestellt und betrieben werden.
  • Ein Umbau darf nur in unbeladenem Zustand erfolgen und nur im Rahmen der Angaben des Herstellers.
  • Regale müssen völlig lotrecht stehen und standsicher sein. Die Standsicherheit lässt sich nach Kriterien der DGUV-R 108-007 abschätzen oder berechnen. Ggf. müssen Regale an der Wand befestigt werden.
 
Achtung

Vorsicht bei Eigen- und Umbauten und gebrauchten Lagereinrichtungen

Wo keine Herstellerdokumentation vorliegt, muss eine Abnahme durch eine befähigte Person erfolgen. Bei Regalen im Haushaltsmaßstab kann das z. B. der Haustechniker sein. Für professionelle Einrichtungen sollte man aber unbedingt einen Fachbetrieb hinzuziehen.

  • Ortsfeste Regale mit einer Fachlast von mehr als...

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