Unterweisung durch den Arbeitgeber

In den Unterweisungen, die wie immer vor Aufnahme der Tätigkeit, mindestens einmal im Jahr und aus gegebenem Anlass durchzuführen sind, sollte auf die außendienstspezifischen Themen eingegangen werden. Diese ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung (s. Abschn. 1.1).

 
Praxis-Beispiel

Das könnte in einer Außendienstunterweisung vorkommen:

  • Geplante Sicherheit: Was ist wichtig bei der Vorbereitung eines Außendiensteinsatzes?
  • Ladungssicherung am Beispiel der verwendeten Außendienstfahrzeuge
  • Neue Regeln im Straßenverkehr
  • Welche "roten Linien" gibt es, die dazu führen, dass ein Außendiensteinsatz abgebrochen werden muss – und was ist dann zu tun?
  • Richtige Auswahl von und Umgang mit Leitern
  • Ergonomische Hilfsmittel für Montagearbeiten (Werkzeuggürtel, -wagen, Arbeitsböcke usw.)
  • Schnell und sicher arbeiten – welche Tricks und Handgriffe sollte man kennen?
  • Wichtige Erste-Hilfe-Bausteine: Wo sind die Verbandkästen? Was ist darin? Wie benutzt man ein Verbandpäckchen? Was tun bei abgetrennten Fingergliedern (bei entsprechendem Risikoprofil)? ...
  • Wo finde ich unterwegs einen Durchgangsarzt?
  • Welche Brandschutzmaßnahmen sind vor Ort besonders wichtig?
  • Gesund und frisch im Außendienst: Unterwegs-Verpflegung

Unterweisung an der Einsatzstelle

Nach § 8 ArbSchG "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" gilt:

Zitat

(2) Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben.

So steht das auch in § 6 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Diese Vorgabe wird im betrieblichen Alltag sehr unterschiedlich umgesetzt:

  • Größere und stark strukturierte Kundenunternehmen haben zum Teil sehr umfassende Unterweisungskonzepte für Fremdfirmenmitarbeiter, nach denen z. B. der Zutritt zur Einsatzstelle nur erfolgen kann, wenn ein Unterweisungsdokument durchgearbeitet und bestätigt wurde.

    Leider sind solche Konzepte aus Haftungsüberlegungen heraus manchmal mit Informationen völlig überfrachtet, wenig praxisnah und zeitaufwendig. In solchen Fällen werden sie nur als lästiges Übel angesehen und tragen kaum zu einem besseren Sicherheitsstandard bei.

  • Häufig regelt sich der nötige Informationstransfer vor Ort im direkten Austausch mit dem dortigen Ansprechpartner, z. B. einem Betriebs- oder Abteilungsleiter, einem Anlagenführer oder Bauleiter. Solche An- und Unterweisungen werden oft nicht ordnungsgemäß dokumentiert, sodass sie unter Managementgesichtspunkten problematisch bleiben. Andererseits ist der auf diese Weise organisierte Informationsaustausch oft sehr schnell und direkt – wenn beide Seiten engagiert und verantwortlich bei der Sache sind.
  • In Kundenunternehmen mit schwacher Organisationsstruktur und bei privaten Endkunden gibt es oftmals kaum oder gar keine Abstimmung in Sicherheitsfragen bzw. es wird vom Außendienstmitarbeiter erwartet, dass er eigenständig für einen sicheren Ablauf der Arbeiten sorgt.

Außendienstbeschäftigte müssen in der Lage sein, mit diesen unterschiedlichen Situationen umzugehen und selbstverantwortlich darauf zu achten, dass alle nötigen Informationen vorliegen und Bedingungen geschaffen sind, damit die Arbeit sicher ausgeführt werden kann. Dabei hilft z. B. eine interne Checkliste (Ansprechpartner, besondere Risiken und Schutzmaßnahmen vor Ort, Zutrittsregelungen, Erste-Hilfe-Organisation usw.) und v. a. aufmerksame und sicherheitsbewusste Außendienstmitarbeiter.

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