Überblick

Nahezu alle Beschäftigten verwenden heute bei ihrer Arbeit gefährliche Stoffe. Wenn sie sich dabei sicher verhalten sollen, benötigen sie Informationen über die Gefährdungen, die von diesen Produkten ausgehen und wie sie sich davor schützen können. Dies bedeutet auch, dass sie wissen, mit welchen Stoffen sie umgehen. Diesem Ziel dient auch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen". Sie lehnt sich – natürlich – eng an die Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung beim Inverkehrbringen an.

Aufgrund von betriebsspezifischen Informationen der betroffenen Arbeitnehmer wird für einige Fälle die Möglichkeit für eine "vereinfachte Kennzeichnung" eröffnet. Dafür ist jedoch das Vorliegen einer Betriebsanweisung und einer entsprechenden Unterrichtung der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

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