Es kann vorkommen, dass für Stoffe oder Gemische keine Daten oder entsprechend aussagekräftige Informationen vorliegen
- zu akut toxischen, reizenden, keimzellmutagenen bzw. hautsensibilisierenden Wirkungen oder
- zur Wirkung bei wiederholter Exposition.
In diesem Fall müssen diese Stoffe oder Gemische bei der Gefährdungsbeurteilung behandelt werden wie in Abschn. 5.2 Abs. 9 TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" beschrieben.
Unzureichende Informationen
Das bedeutet, dass solche Stoffe entsprechend § 6 Abs. 14 GefStoffV angesehen werden müssen als
- akut toxisch Kategorie 3 (H301, H311, H331),
- hautreizend Kategorie 2 (H315),
- keimzellmutagen Kat. 2 (H341) und
- hautsensibilisierend Kategorie 1 (H317)
- zielorgan-toxisch, wiederholte Exposition (STOT RE) Kategorie 2 (H373).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen