Für ortsfeste oder stationäre Behälter wie Lagertanks und -silos, die keine Stoffe im Produktionsgang enthalten, ist eine vereinfachte Kennzeichnung (vgl. Tab. 2 in Abschn. 3) ausreichend. Anstelle der Gefahrenpiktogramme können auch die analogen Warnzeichen nach Anhang I ASR A1.3 (gelbe Dreiecke mit schwarzem Rand) verwendet werden.

 
Praxis-Tipp

Kennzeichnung bei Tanklägern

Bei Tanklägern kann die Kennzeichnung anstatt am Einzeltank alternativ auf einer Übersichtstafel im Zugangsbereich des Tanklagers angebracht werden, sofern die Einzelbehälter eindeutig identifizierbar sind. Entnahme- und Probenahmestellen müssen dabei zusätzlich gekennzeichnet werden.

Für Stoffe oder Gemische, die unverpackt in loser Schüttung gelagert werden, gelten die gleichen Regelungen wie für Lagerbehälter, einschließlich der Möglichkeit, Symbole nach Anhang I ASR A1.3 zu verwenden.

Für unverpackte Gemische, die Ammoniumnitrat enthalten, sind am Ort der Lagerung die speziellen Regelungen der TRGS 511 "Ammoniumnitrat" zu beachten.

Für Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe bzw. Gemische von einer Anlage zu einer anderen oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen transportiert werden, reicht eine vereinfachte Kennzeichnung wie bei Lagerbehältern aus. Dies gilt jedoch nicht für solche Leitungen, die Stoffe bzw. Gemische im Produktionsgang enthalten (siehe hierzu weiter unten).

Der Durchflussstoff selbst sowie die Durchflussrichtung sind ebenfalls anzugeben.

Die Kennzeichnung ist bevorzugt an den gefahrenträchtigen Stellen der Rohrleitungen anzubringen. Solche Stellen liegen v. a. dort vor, wo Beschäftigte Tätigkeiten ausüben oder eine erhöhte Verwechslungsgefahr besteht. Dies sind z. B.

  • Armaturen,
  • Schieber,
  • Anschluss- und Abfüllstellen sowie
  • Wanddurchbrüche.

Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z. B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst. Anhang 3 TRGS 201 enthält eine Tabelle dieser farblichen Differenzierung nach DIN 2403:2014-06 (vgl. Tab. 1).

 
Durchflussstoff Gruppe Gruppenfarbe Zusatzfarbe Schriftfarbe
Wasser 1 grün weiß
Wasserdampf 2 rot weiß
Luft 3 grau schwarz
Brennbare Gase 4 gelb rot schwarz
Nichtbrennbare Gase 5 gelb schwarz schwarz
Säuren 6 orange schwarz
Laugen 7 violett weiß
Brennbare Flüssigkeiten oder Feststoffe 8 braun rot weiß
Nichtbrennbare Flüssigkeiten oder Feststoffe 9 braun schwarz weiß
Sauerstoff 0 blau weiß

Tab. 1: Farbliche Kennzeichnung von Rohrleitungen entsprechend dem Durchflussstoff nach DIN 2403

 
Praxis-Tipp

Piktogramm "Gasflasche"

Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 "Gasflasche" sollte verzichtet werden.

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