Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P – Maßnahmen
1 Sitz-Kassenarbeitsplätze

Gefahr von arbeitsbedingten Erkrankungen durch

  • andauernde statische Belastung aufgrund monotoner Körperhaltung und daraus folgenden Schmerzen im Schulter-Nackenbereich
  • ständig zu wiederholende Bewegungsabläufe beim Handhaben und Verkauf der Waren mit Beschwerden im Schulter-, Ellbogen- und Handgelenkbereich
  • Infektion mit Viren, Bakterien (z. B. SARS-CoV-2-Virus)
  • psychische Belastung und Beanspruchung infolge von Mängeln in der Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung mit daraus folgenden Kopf- und Augenschmerzen, Schlafstörungen sowie durch aggressive Kunden

JArbSchG

MuSchG

ArbZG

IfSG

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

BetrSichV

KassenSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.5/1,2

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.5

ASR A3.6

ASR A3.7

ArbMedVV

DGUV-V 25

DGUV-R 108-003

DGUV-R 108-601

DGUV-I 206-001

DGUV-I 206-026

DGUV-I 206-027

DGUV-I 208-002

DGUV-I 208-033

DGUV-I 240-420

DGUV-I 240-460

DGUV Psychische Belastungen

DIN EN 894-1

DIN EN 60204

DIN 33402
 
1.1 Arbeitsmittel s. Listenpunkt 1 s. Listenpunkt 1

Technische Maßnahmen:

  • Sicherung der Auflaufstellen von Fördergurten beim Warentransport auf Umlenk- und Spannrollen gegen Hineingreifen (z. B. durch Verkleidung des Kassentisches)
  • Sicherung der Einzugstellen an der Einlaufstelle der Bandförderer (z. B. durch Bleche)

Organisatorische Maßnahmen:

  • Anordnung fest installierter Scanner hinsichtlich Lesebereich, Waagen, Tastaturen und Geldaufbewahrungseinrichtung im bevorzugten Arbeitsbereich
  • Einsatz von Scannern mit GS-Kennzeichnung
  • Notbefehlseinrichtung (Hauptschalter) am Arbeitsplatz (rote Kennzeichnung auf gelbem Grund)
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Prüfen der Empfindlichkeit der Beschäftigten bzw. ihrer ggf. benutzten Körperhilfsmittel (z. B. Herzschrittmacher) gegenüber elektromagnetischen Feldern
1.2 Ausstattungselemente[2] s. Listenpunkt 1 s. Listenpunkt 1

Technische Maßnahmen:

  • geschlossene Kassenbox mit transparenter Trennwand zum Schutz

    • gegen Anfahren mit Einkaufswagen
    • gegen unerlaubte Griffe in Ladenkasse
    • vor Infektionen (z. B. SARS-CoV-2-Virus)
  • Höhe des Kassentisches im Bereich 726–815 mm (bei nicht höhenverstellbarer Arbeitsfläche 750 mm)
  • Höhe des Beinraums (Abstand zwischen Tischunterseite und Fußboden 720 mm)
  • verstellbarer Arbeitsstuhl (höhenverstellbar, drehbar, rollbar) für dynamische Sitzhaltung
  • ggf. höhenverstellbare Fußauflage
  • Gestaltung der optischen Anzeigen gemäß DIN EN 894-1
  • Gestaltung des Fußbodens

    • mit ausreichender Wärmeisolierung
    • frei von Stolperstellen
  • Gestaltung der Oberflächen ohne Reflexblendung

Organisatorische Maßnahmen:

  • häufige Tätigkeiten (> 10/min) im optimalen Greifraum mit Tiefe 170–290 mm und Breite von 710 mm im Winkel von 60° ggf. mit Armunterstützung
  • seltenere Tätigkeiten im maximalen Arbeitsbereich, erweitert durch Vorbeugen oder Drehen
  • Mindestabstand mithilfe von Bodenmarkierungen zwischen Kunden ≥ 1,50 m
  • Aushänge mit Verhaltensregeln im Verkaufsraum
  • Erstellen einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Personenbezogene Maßnahmen:

  • individuelle Anpassung der verstellbaren Ausstattungselemente an Körpergröße
1.3 Arbeitsumwelt s. Listenpunkt 1 s. Listenpunkt 1

Technische Maßnahmen:

  • regelmäßige Lüftung
  • optimale Abstimmung von Allgemein- und ggf. zusätzlicher Arbeitsplatzbeleuchtung

Organisatorische Maßnahmen:

  • umfassende Kommunikation hinsichtlich eingeleiteter technischer. organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen zum Schutz gegen Viren
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 46, DGUV Psychische Belastungen, SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen
2 Steh-Kassenarbeitsplätze
2.1 Arbeitsmittel s. Listenpunkt 1 s. Listenpunkt 1 s. Listenpunkt 1
2.2 Ausstattungselemente[3]    

Technische Maßnahmen:

  • geschlossene Kassenbox mit transparenter Trennwand und einer Fläche von 600 x 600 mm einschließlich Stehhilfe zum Schutz

    • gegen Anfahren mit Einkaufswagen
    • gegen unerlaubte Griffe in Ladenkasse
    • vor Infektionen (z. B. SARS-CoV-2-Virus)
  • Höhe des Kassentisches im Bereich 950–1.060 mm (bei nicht höhenverstellbarer Arbeitsfläche 960 mm)
  • Beinraumtiefe

    • im Fußbereich 570 mm
    • im Kniebereich 285 mm
  • Beinraumbreite 790 mm
  • ausreichend Fußraum im Arbeitsbereich
  • höhenverstellbare Sitzfläche der Stehhilfe im Bereich 650–800 mm

Organisatorische Maßnahmen:

  • häufige Tätigkeiten (> 10/min) im optimalen Greifraum mit Tiefe von 450 mm ab Tischvorderkante bei Vorbeugen bis 20°
  • seltenere Tätigkeiten im maximalen Arbeitsbereich mit einer Tiefe von 570 mm
  • Mindestabstand bei Infektionsgefahr mithilfe von Bodenmarkierungen zwischen Kunden ≥ 1,50 m
  • Aushänge mit Verhaltensregeln im Verkaufsraum

Personenbezogene Maßnahmen:

  • individuelle Anpassung der verstellbaren Sitz...

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