[2]

 
Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk S-T-O-P-Maßnahmen
1 Präventive Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse[3]
1.1 Planung der Lehr- und Lernprozesse (Aufbauorganisation) Gefahr psychischer und physischer Fehlbeanspruchungen durch Planungsmängel in der Aufbauorganisation zur Realisierung von Lehr- und Lernprozessen

ArbZG

JArbSchG

Branchenleitfaden (BGI 5038)

SARS-CoV-2-Empfehlungen für Gefährdungsbeurteilung in Schulen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Orientierung an Leistungen und Lernergebnissen der Schüler (Outputsteuerung)
  • Orientierung an festgelegten nationalen Bildungsstandards
  • Planung des Personaleinsatzes entsprechend länderspezifischer Vorgaben und Definition von Risikogruppen
  • Etablierung eines Qualitätsmanagementsystems (Schule ist eine Organisation und Lehrer sind Mitglieder dieser Organisation)
1.2 Organisation des Ablaufes der Arbeits-, Lehr- und Lernprozesse (Ablauforganisation) Tendenz zur Entwicklung psychischer und körperlicher Erkrankungen verbunden mit einem erhöhten Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen

ArbZG

JArbSchG

ArbMedVV

DGUV-I 102-601

DGUV-I 206-001

DGUV-I 240-420

Branchenleitfaden (BGI 5038)

SARS-CoV-2-Empfehlungen für Gefährdungsbeurteilung in Schulen

DIN EN ISO 10075

Technische Maßnahmen:

  • Tragen von Mund-Nase-Schutz, wenn Mindestabstand von 1,5 m und Regelungen zur Raumbelegung nicht sicher eingehalten werden können
  • Einhaltung des Mindestabstandes sowie der Regelungen zur Raumbelegung durch entsprechende Aufstellung von Tischen und Stühlen sowie durch umsichtiges Verhalten

    • zwischen den Schülern
    • in Arbeitsbereichen zwischen Beschäftigten (z. B. Lehrerzimmer, Sekretariat, Werkstatt)
    • zwischen Lehrkräften und Schülern
  • Bereitstellung von Waschgelegenheiten, Seife, Einmalhandtüchern
  • Kennzeichnung der Verkehrswege (ggf. Einbahnwege-Regelung) und rutschfeste Bodenmarkierung
  • Zuweisung und Kennzeichnung von Pausenbereichen unter Beachtung der Mindestabstände
  • ggf. Festlegung zeitversetzter Unterrichts- und Pausenzeiten
  • Empfehlungen zur Nutzung des Homeoffices (d. h. Büroarbeiten in der Wohnung)[4]

Organisatorische Maßnahmen:

  • Zutritt zur Schule nur für Beschäftigte, die geimpft, genesen oder getestet sind
  • Angebot für Beschäftigte zur Testung auf SARS-CoV-2
  • ggf. zeitversetzte Nutzung des Mensabereiches und Ausgabe von vorkonfektioniertem Essen und Besteck
  • regelmäßige Lüftung der Unterrichts- und Pausenräume (möglichst alle 20 min)
  • Einhaltung der o. g. Mindestabstände,
  • Förderung von sozialen Beziehungen (Teamentwicklung und Teamarbeit)
  • Orientierung an Lehrplänen und Kompetenzen der Schüler
  • Erkennen und Berücksichtigen der individuellen Fähigkeiten der Lernenden
  • Trainingsangebot zur Verhaltensprävention (Stressmanagementkurse)
  • Verbesserung der Kommunikation und Abbau von Konflikten im Kollegium, zwischen Lehrern und Schulleitung, zwischen Lehrern und Schülern, Lehrern und Eltern
  • kontinuierliche Bewertung der Leistungen aus Sicht der pädagogischen Fachkräfte sowie seitens der Lernenden und entsprechende Rückmeldung und Evaluation
  • strukturelle Ernährungs- und Bewegungsangebote
  • Optimierung der Arbeitsorganisation im Sinne einer gesundheitsförderlichen Schulentwicklung
  • integrierte Gesundheits- und Qualitätsentwicklung mit dem Leitmotiv "Gute gesunde Schule"[5]
  • Stärkung der Autonomie von Schulen und Entwicklung spezifischer Konzepte zur Gesundheitsförderung[6]
  • transparente Leistungs- und Zeitvorgaben
  • Bildung eines Arbeitsschutz-Ausschusses bei mehr als 20 Beschäftigten
  • Belehrung der Lehrkräfte gemäß § 35 IfSG[7]
  • ggf. Vorsorgeuntersuchung nach G 42
  • Sicherung der Grundversorgung bezüglich Ersthelfern
  • ggf. Erhöhung der Reinigungsintervalle
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Leitfaden "Psychische Belastungen"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • vorbildliches sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten der Lehrer und entsprechende Unterweisung der Schüler bzw. Auszubildenden
  • Tragen von Mund-Nase-Schutz, wenn Mindestabstand und Regelungen zur Raumbelegung nicht eingehalten werden können
1.3 Notfallvorsorge Gefährdung der Gesundheit des Lehrpersonals und der Schüler in Notfällen (Brände, Unfälle)

ASR A1.3

ASR A2.2

ASR A2.3

DGUV-I 204-022

Branchenleitfaden (BGI 5038)

DGUV-I 204-030

SARS-CoV-2-Empfehlungen für Gefährdungsbeurteilung in Schulen

Organisatorische Maßnahmen:

  • Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material
  • Verbandbuch
  • Ausbildung von Ersthelfern
  • ausreichende Anzahl und geeignete Feuerlöscher, Kennzeichnung der Brandschutzeinrichtungen
  • regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher
  • Aushang zum Brandschutz
  • Aushang eines Flucht- und Alarmplans
  • Freihalten von ausreichend breiten Fluchtwegen und nicht verschlossenen Notausgängen
  • Regelung des Betriebs von Aufzügen in Notfällen (Hinweisschild: Aufzug im Brandfall nicht benutzen)
  • Regelungen zur Befreiung von Personen aus Aufzügen im Gefahrfall

Personenbezogene Maß...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge