Überblick

Das wichtigste Werkzeug zur Wirksamkeitsermittlung sind im Arbeitsschutz die regelmäßigen Begehungen. Managementsysteme setzen hierfür interne und externe Audits ein. Interne Audits werden von eigenen, externe von fremden Auditoren durchgeführt. Interne Audits sind für ein wirksames Managementsystem unerlässlich. Audits nehmen eine Standortbestimmung vor und bewerten diese anhand eines Referenzsystems (z. B. einer Norm und eigener Vorgaben). Audits im Arbeitsschutz beurteilen die tatsächlichen Gegebenheiten in einem Unternehmen vor dem Hintergrund der Festlegungen im AMS sowie den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Alle AMS-Konzepte/-Standards sehen regelmäßige Audits vor. Im AMS ist die Durchführung zu regeln.

Eine Auditierung kann intern organisiert und von eigenen Mitarbeitern durchgeführt werden oder durch unternehmensexterne Auditoren erfolgen, z. B. eines Beratungs- oder Zertifizierungsunternehmens oder einer Berufsgenossenschaft. Audits im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz sollten 2 Bestandteile umfassen: Mit einem Systemauditstellt man fest, ob bzw. inwieweit das Unternehmen die im AMS definierten Vorgaben vollständig und wirksam umsetzt und wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Ob bzw. inwieweit das Unternehmen die öffentlich-rechtlichen und sich selbst auferlegten Verpflichtungen einhält/erfüllt, ermittelt das Complianceaudit.

Bedingt durch die Veröffentlichung der DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" und deren weitgehend identischen Anforderungen an Audits wie im Qualitätsmanagement, steigt die Relevanz von Audits im Arbeitsschutz sowie die von verknüpften Audits (z. B. Betrachtung von arbeitsschutzrelevanten Punkten bei QM-Audits).

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