3.10.2.1 Die Auswirkungen interner Veränderungen (z. B. im Personalbereich oder in Folge neuer Verfahren, Arbeitsabläufe, Organisationsstrukturen oder Anschaffungen) und externer Veränderungen (z. B. in Folge von Änderungen bei nationalen Gesetzen oder Vorschriften, Zusammenschlüssen von Organisationen und Entwicklungen im Bereich der Arbeitsschutzkenntnisse und -technologien) auf den Arbeitsschutz sollten bewertet werden. Vor der Einführung der Änderungen sollten geeignete vorbeugende Schritte unternommen werden.

3.10.2.2 Vor jeder Änderung oder Einführung neuer Arbeitsverfahren, Materialien, Abläufe oder Maschinen sollte am Arbeitsplatz eine Gefährdungsermittlung und eine Risikobeurteilung durchgeführt werden. Eine solche Beurteilung sollte in Rücksprache mit und unter Einbeziehung von Arbeitnehmern und ihren Vertretern sowie ggf. des Arbeitsschutzausschusses vorgenommen werden.

3.10.2.3 Bei der Umsetzung einer "Entscheidung zur Veränderung" sollte sichergestellt werden, dass alle betroffenen Angehörigen der Organisation ausreichend unterrichtet und geschult sind.

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