In manchen Unternehmen werden Haustiere aus betrieblichen Gründen gehalten, und zwar in engem Kontakt zum Menschen, so, wie es auch in Privathaushalten üblich ist. Das gilt z. B. für
- Schutz- und Wachhunde, z. B. bei Sicherungsdienstleistern,
- Therapiehunde im Sozial- und Gesundheitswesen,
- Haustiere in Tierheimen.
In diesen Fällen stellen die Unfallversicherungsträger konkrete Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten zur Verfügung, z. B.
- Tierheime – sicher und gesund Tiere pflegen und vermitteln (Broschüre der VBG),
- Einsatz von Diensthunden (Fachinformation der VBG),
- DGUV-V 23 "Wach- und Sicherungsdienste".
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