In manchen Unternehmen werden Haustiere aus betrieblichen Gründen gehalten, und zwar in engem Kontakt zum Menschen, so, wie es auch in Privathaushalten üblich ist. Das gilt z. B. für

  • Schutz- und Wachhunde, z. B. bei Sicherungsdienstleistern,
  • Therapiehunde im Sozial- und Gesundheitswesen,
  • Haustiere in Tierheimen.

In diesen Fällen stellen die Unfallversicherungsträger konkrete Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten zur Verfügung, z. B.

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