Zusammenfassung

 
Überblick

Berufstätige Hundehalter, die ihren Hund während ihrer Arbeitszeiten nicht anderweitig betreuen lassen können oder wollen, äußern gelegentlich den Wunsch, das Tier mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Vereinzelt wird das auch mit anderen Haustieren (Katzen, Kleintieren) so praktiziert. In allen Fällen, in denen die Anwesenheit eines Haustiers am Arbeitsplatz keine betriebsbedingten Gründe hat, stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen unter Sicherheits- bzw. Gesundheitsschutzaspekten akzeptabel ist und was es für Folgen hat, wenn es durch ein dem Privatbereich des Halters zuzurechnendes Haustier bei Beschäftigten zu Gesundheitsstörungen oder Verletzungen kommt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 106 Gewerbeordnung

Der Arbeitgeber kann danach Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb "nach billigem Ermessen näher bestimmen". Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber alleine entscheidet, ob Haustiere mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

§ 12e Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG)

Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes darf der Zutritt zu typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund verweigert werden, "soweit nicht der Zutritt mit Assistenzhund eine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen würde". Danach sind Assistenzhunde am Arbeitsplatz grundsätzlich zulässig.

Aus dem Arbeitsschutzrecht gibt es keine rechtlichen Grundlagen zur Frage des Aufenthalts von privaten Haustieren am Arbeitsplatz.

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk beschäftigt sich lediglich mit Haustierhaltung, soweit sie aus betrieblichen Gründen stattfindet (z. B. Schutz- und Wachhunde, Tätigkeiten in Tierheimen).

1 Pivate Haustiere am Arbeitsplatz – ja oder nein?

Das Zusammenleben mit Haustieren wird in der Gesellschaft stets sehr unterschiedlich empfunden. Während für die einen ein Leben ohne "tierischen Freund" kaum denkbar ist, empfinden andere den nahen Kontakt zu Hunden, Katzen und Kleintieren als eher unangenehm.

Dementsprechend unterschiedlich sind die Empfindungen und Einschätzungen zum Thema Haustier am Arbeitsplatz.

 
Praxis-Beispiel

Es müssen nicht nur Hunde sein ...

Hunde werden weitaus am häufigsten mit an den Arbeitsplatz genommen. Ihr Verhalten in menschlicher Gesellschaft ist relativ leicht so anzupassen, dass sie nicht stören und (rasse- und wesensabhängig) können sie immer wieder auch längere Zeit ohne menschliche Aufmerksamkeit zurechtkommen.

Aber auch Katzen, Vögel (nur noch selten) und Fische in Aquarien werden in Betrieben gehalten (dann meistens dauerhaft und nicht als "Tagesgäste").

Vereinzelt besteht auch der Wunsch, Kleintiere mit an den Arbeitsplatz zu bringen (Ratten, Mäuse usw.).

1.1 Gründe für die Mitnahme von Haustieren an den Arbeitsplatz

Tierfreunde begründen ihren Wunsch, Haustiere am Arbeitsplatz um sich zu haben, mit folgenden als sehr positiv angesehenen Aspekten:

Für Beschäftigte:

  • Entspannung und höheres Wohlbefinden
  • mehr Bewegung am Arbeitsplatz
  • dadurch: Verbesserte körperliche/psychische Gesundheit
  • mehr Kommunikation und Interaktion, dadurch verbessertes Betriebsklima
  • Steigerung der Motivation/Kreativität

Für das Unternehmen:

  • Verbesserte Mitarbeiterbindung
  • Vorteil in der Mitarbeiterakquisition
  • Verbesserung Unternehmensimage

1.2 Risiken und Belastungen durch Haustiere am Arbeitsplatz

Als kritisch werden Haustiere am Arbeitsplatz aus folgenden Gründen empfunden:

  • Tierhaarallergie bei anderen Beschäftigten
  • Belästigung durch Gerüche, Geräusche, Unruhe
  • Hundeangst bei Beschäftigten
  • aggressives Verhalten von Hunden
  • Unfallgefahr (z. B. Stolpern über ein Tier)
  • hygienische Bedenken (Parasiten und andere vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten)
  • unprofessionelles Erscheinungsbild eines Betriebs
 
Wichtig

Hygiene- und Gesundheitsrisiken

Hygiene- und Gesundheitsrisiken sind bei der Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz als eher gering einzustufen. Am meisten relevant dürfte die Tierhaarallergie sein, die tatsächlich dazu führen kann, dass Beschäftigte gesundheitlich beeinträchtigt sein können. Allerdings dürfte auch diese nur selten so stark ausgeprägt sein, dass die Anwesenheit eines Hundes im Gebäude (sofern er sich nicht in unmittelbarer Nähe des Betroffenen aufhält) zu Reaktionen führt.

Die Voraussetzung für die Mitnahme eines Haustieres an den Arbeitsplatz muss in jedem Fall sein, dass das Tier gesund und gepflegt ist. Die allermeisten Tierhalter werden das auch nicht anders sehen und handhaben. In diesen Fällen ist nicht mit einem relevanten Übertragungsrisiko von Tierparasiten oder Infektionskrankheiten auf andere Beschäftigte zu rechnen, schon gar nicht, wenn diese keinen direkten Kontakt zu dem Tier haben.

Kritischer sind demnach die psychisch-atmosphärischen Punkte zu sehen, die dazu führen können, dass sich Beschäftigte von Haustieren am Arbeitsplatz deutlich gestört fühlen.

 
Wichtig

Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber

Weder können die Argumente für Haustiere am Arbeitsplatz dazu herangezogen werden, dass d...

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