Die Möglichkeiten richten sich nach den jeweiligen Vorausbedingungen, Beschränkungen gibt es meist durch bauliche Gegebenheiten, die nicht veränderbar sind.

Als erfolgreich erwiesen haben sich folgende Maßnahmen im baulich-technischen Bereich:

  • Die Prüfung und Aktualisierung der baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Anzahl und Lage der Notausgänge, Schutzwände, angemessene Beleuchtung, Installation von Alarm- und Notrufsystemen, Zugangskontrollen, Videoüberwachung, Türen mit Zugangscode.
  • Ergänzen lassen sich diese Maßnahmen – insbesondere in Betrieben und Behörden mit hohem Kundenverkehr – durch eine ansprechende Gestaltung der Warteräume. Gute Sitzgelegenheiten, helle, freundliche Farben, Lese- und Spielmaterial für Kinder signalisieren Wertschätzung des Besuchers.
  • Einrichtung einer Info-Theke, wodurch die Kunden "aufgefangen" und gemäß ihrem Anliegen an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden. Grundlegende Informationen, z. B. zu notwendigen Papieren, damit ein Antrag bearbeitet werden kann, können hier bereits gegeben werden.
 
Praxis-Tipp

Unterstützung von den Unfallversicherungsträgern

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Unternehmer. Bei Fragen zur Vorgehensweise helfen die Aufsichtspersonen des jeweiligen Unfallversicherungsträgers, die auch bei der Gestaltung der Räumlichkeiten oder technischen Möglichkeiten zur Reduzierung der Gefahr nützliche Hinweise geben.

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