Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob für den Gefahrstoff oder für die Tätigkeit weitere leicht zugängliche Informationsquellen vorliegen. Das sind:

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) nach TRGS 420
  • Branchen- oder tätigkeitsbezogene Handlungsempfehlungen der Unfallversicherungsträger, Bundesländer, BAuA, Verbände, Industrie- und Handelskammern und andere Akteure im Arbeitsschutz
  • Branchenbezogene Gefahrstoff- und Produktbewertungen der Unfallversicherungen
  • Gebrauchsanweisungen, Technische Merkblätter und andere Herstellerinformationen

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