Grundsätzlich geht die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) davon aus, dass eine Sifa und der Betriebsarzt fachkundig sind. Durch ihre Ausbildung können sie Gefährdungen beurteilen und gleichzeitig abschätzen, an welcher Stelle zusätzliche Beratungsleistung erforderlich ist. Der Gesetzgeber verlangt, dass fachkundige Personen ihre Kenntnisse durch Fachzeitschriften und spezifische Fortbildungen regelmäßig auffrischen und vertiefen (s. Abb. 1).

Abb. 1: Fachkundige Berater des Arbeitgebers

 
Praxis-Beispiel

Ergänzung der Fachkunde durch zusätzliche Berater

In einem Krankenhaus werden neue Desinfektionsmittel eingeführt. Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt erhalten die Aufgabe, die Gefährdungen einzuschätzen und notwendige Schutzmaßnahmen einzuleiten. Um einen Einblick über eingesetzte Mengen, Häufigkeit und Dauer der zu beurteilenden Tätigkeit zu bekommen, binden sie die Pflegeleitung mit ein. Für den Aspekt, dass die eingesetzten Mittel auch in sensitiven Bereichen, wie z. B. im OP-Bereich oder auf der Intensivstation, ausreichend wirksam sein müssen, beteiligen sie die Hygienefachkraft des Krankenhauses.

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