Viele Gefahrstoffe werden im Rahmen der betrieblichen Anwendung nicht "aufgebraucht" oder entstehen erst im Rahmen der betrieblichen Anwendung. Diese müssen dann einer sachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Abschnitt 13 des Sicherheitsdatenblattes enthält wichtige Informationen zur Entsorgung des Gefahrstoffs.

Gefahrstoffe gehören nicht in den Haus-/Restmüll! Auch leere Gefahrstoffbehältnisse dürfen nicht einfach über den Restmüll oder Kunststoffmüll entsorgt werden. Für die Sammlung von zu entsorgenden Gefahrstoffen sind unterschiedliche Entsorgungsbehältnisse außerhalb von Arbeitsräumen bereitzustellen. Die Behälter sind eindeutig zu kennzeichnen. Beschäftigte müssen unterwiesen werden, wenn sie Gefahrstoffe in diese Behälter füllen, da es ein erhöhtes Risikopotenzial bei falscher Zusammenführung von Stoffen gibt. Legen Sie fest, welche Gefahrstoffe wo und wie gesammelt werden. Die Rahmenbedingungen sollten von der für die Entsorgung verantwortlichen Person festgelegt werden. Diese legt auch die Art der Sammelbehälter fest. Ggf. sind hier auch Absprachen mit dem zuständigen Entsorgungsfachbetrieb notwendig.

 
Achtung

Verschüttete Gefahrstoffe

Werden Gefahrstoffe verschüttet, werden diese häufig mit flüssigkeitsbindenden Materialien (z. B. Streugut oder Bindevlies) aufgenommen. Auch diese mit Gefahrstoff getränkten Materialien müssen anschließend wie Gefahrstoffe gesammelt und der sachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Achten Sie darauf, dass das Aufnahmematerial auch für die eingesetzten Gefahrstoffe geeignet ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge