Innerhalb einer Gefahrklasse können die gefährlichen Güter unterschiedliche Gefahrengrade haben (hohe Gefahr, mittlere Gefahr oder geringe Gefahr). Die Anforderungen an die Umschließung sind abhängig von dem Gefahrengrad (je gefährlicher das Gut, desto sicherer die Verpackung).

Mit Ausnahme von Stoffen der Klassen 1, 2, 5.2, 6.2 und 7 sowie mit Ausnahme der selbstzersetzlichen Stoffe der Klasse 4.1, sind entsprechende Verpackungsgruppen zugeordnet:

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
 
Achtung

Zusatzgefahren

Neben der Hauptgefahr eines Gefahrguts, die maßgebend für die Klasseneinteilung ist, können Gefahrgüter auch eine oder mehrere Zusatzgefahren besitzen. Diese können ebenfalls mit einem Gefahrzettel auf der Verpackung und der Beförderungseinheit kenntlich gemacht sein.

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