Die Gefährdungsbeurteilung ist gemeinsam vom Auftraggeber (Koordinator) und dem Verantwortlichen der Fremdfirma durchzuführen.

Auftrag (durchzuführende Arbeiten):

 

 

 
Einsatzort (Arbeitsbereich, Arbeitsplatz):  
Auftraggeber/Koordinator/Tel.:  
Verantwortlicher der Fremdfirma/Tel.:  

Aufsichtführender/Tel.:

(falls erforderlich)

 

 

(Gefährdungen können z. B. entstehen durch kraftbetriebene Arbeitsmittel, bewegte und ggf. automatisch anlaufende Maschinen, Staplerverkehr, Krantransporte, Gase, Gefahrstoffe, heiße Oberflächen, Lärm, Heißarbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, ionisierende oder nicht ionisierende Strahlung)

Ermittelte Gefährdung Vereinbarte Schutzmaßnahme
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Folgende Genehmigungen sind täglich vor Arbeitsaufnahme durch den Verantwortlichen der Fremdfirma einzuholen:

Heißarbeiten (Schweißen, Trennen, Schneiden, Löten, Auftauen)
Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
Einfahrerlaubnis in Behälter/Silos
Befahrerlaubnis für bestimmte Wege und Gebäudeteile
 
 
 

Der Verantwortliche der Fremdfirma bestätigt, dass er die eingesetzten Fremdfirmenmitarbeiter entsprechend den ermittelten Gefährdungen sowie den festgelegten Schutzmaßnahmen vor Arbeitsaufnahme unterweisen wird. Er ist für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch seine Mitarbeiter verantwortlich.

     
     

Datum/Unterschrift

Auftraggeber/Koordinator
 

Datum/Unterschrift

Verantwortlicher der Fremdfirma

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge