- Mitwirkung bei Erfassung und Analyse vorhandener Gefährdungen und ihrer Beurteilung in Verbindung mit einer Begehung der Arbeitsbereiche auch vor Ort im Wald (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt),
- Beratung zur Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Bewertung der Risiken von Gefährdungen und Belastungen,
- Beratung bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen sowie zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit,
- Analyse und Bewertung des betrieblichen Unfallgeschehens mit Schlussfolgerungen,
- Unterweisung der Mitarbeiter zu Unfall- und Gesundheitsrisiken bei manuellen und maschinellen forstlichen Tätigkeiten bei Bestandsbegründung, in Waldpflege und Waldschutz sowie bei der Holzernte,
- Beratung bei Auswahl und Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schutzschuhe, Schnittschutzhosen, Schutzhandschuhe, bei Ausbringung von Gefahrstoffen Atemschutz und Schutzanzug),
- Beratung bei Planung, Errichtung und Unterhaltung stationärer Betriebsstätten zur Wartung und Instandhaltung (z. B. Anforderungen an Sozialräume),
- Einflussnahme auf sicheres Arbeiten durch präventive und korrektive Instandhaltung,
- Beratung zu Problemen des Brandschutzes und der Bekämpfung von Waldbränden,
- Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters,
- Erarbeitung eines betriebsbezogenen Pflanzenschutzmittelkatasters mit Angaben zur Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt (BBA),
- Beratung zur Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen (z. B. bei der Pflanzenschutzmittellagerung bzw. bei Betriebstankstellen),
- mindestens einmal jährliche Unterweisung der Beschäftigten anhand erarbeiteter relevanter Betriebsanweisungen.
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