• Mitwirkung bei Erfassung und Analyse vorhandener Gefährdungen und ihrer Beurteilung in Verbindung mit einer Begehung der Arbeitsbereiche auch vor Ort im Wald (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt),
  • Beratung zur Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Bewertung der Risiken von Gefährdungen und Belastungen,
  • Beratung bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen sowie zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit,
  • Analyse und Bewertung des betrieblichen Unfallgeschehens mit Schlussfolgerungen,
  • Unterweisung der Mitarbeiter zu Unfall- und Gesundheitsrisiken bei manuellen und maschinellen forstlichen Tätigkeiten bei Bestandsbegründung, in Waldpflege und Waldschutz sowie bei der Holzernte,
  • Beratung bei Auswahl und Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schutzschuhe, Schnittschutzhosen, Schutzhandschuhe, bei Ausbringung von Gefahrstoffen Atemschutz und Schutzanzug),
  • Beratung bei Planung, Errichtung und Unterhaltung stationärer Betriebsstätten zur Wartung und Instandhaltung (z. B. Anforderungen an Sozialräume),
  • Einflussnahme auf sicheres Arbeiten durch präventive und korrektive Instandhaltung,
  • Beratung zu Problemen des Brandschutzes und der Bekämpfung von Waldbränden,
  • Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters,
  • Erarbeitung eines betriebsbezogenen Pflanzenschutzmittelkatasters mit Angaben zur Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt (BBA),
  • Beratung zur Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen (z. B. bei der Pflanzenschutzmittellagerung bzw. bei Betriebstankstellen),
  • mindestens einmal jährliche Unterweisung der Beschäftigten anhand erarbeiteter relevanter Betriebsanweisungen.

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