Zusammenfassung

 
Begriff

Formaldehyd ist ein farbloses, stechend riechendes Gas, das in Wasser leicht löslich ist. Handelsüblich sind wässrige Lösungen mit unterschiedlichen Konzentrationen – je nach Verwendungszweck. Formalin ist eine 35–37 %ige Lösung des Gases in Wasser, es wird auch als Synonym für Formaldehyd benutzt. Formaldehyd ist wichtiger Ausgangsstoff für die Herstellung von Kunststoffen, Farb- und Arzneistoffen, Düngemitteln und Sprengstoffen. Im Gesundheitswesen wird Formaldehyd wegen seiner bioziden Wirkung eingesetzt, d. h., Schadorganismen werden zerstört bzw. abgetötet. Bei der Begasung von Containern, Zelten oder Transportfahrzeugen dient Formaldehyd zur Schädlingsbekämpfung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Es gelten folgende Regelungen:

1 Anwendungen

1.1 Ausgangsstoff und Hilfsmittel

Formaldehyd ist einer der wichtigsten Grundstoffe in der chemischen Industrie und wird eingesetzt

  • zur Herstellung von Kunststoffen (Kunstharze), Farbstoffen, Arzneistoffen, Düngemitteln sowie Sprengstoffen. Wasserfreier, reiner Formaldehyd dient zur Herstellung thermoplastischer Kunststoffe (Polyoxymethylen POM),
  • als Hilfsmittel in der Textil-, Leder-, Pelz-, Papier- und Holzindustrie,
  • zur Textilveredelung ("knitterfrei").

Gem. Anhang XVII Nr. 72 1907/2006/EG (REACH) gelten max. Konzentrationen für das Inverkehrbringen von Formaldehyd in Jacken, Mänteln und Polsterungen.

1.2 Biozide Wirkung

Wegen seiner bioziden Wirkung wird Formaldehyd – neben der Anwendung in der Lebensmittel-, Arzneimittel- (Sterilisation) und Kosmetikindustrie (Konservierung) – häufig im Gesundheitswesen angewendet zur

  • Desinfektion von Wäsche, großen Flächen, Instrumenten, Rettungsfahrzeugen,
  • Sterilisation (d. h., Mikroorganismen, wie Bakterien und Viren und deren Ruhestadien (z. B. Sporen), werden abgetötet bzw. zerstört),
  • Konservierung und Fixierung von Gewebe und Präparaten (Pathologie, Anatomie) in der Human- und Veterinärmedizin. Zunehmend werden weniger gesundheitsgefährdende Ersatzstoffe, wie Ethanol oder Isoproylalkohol, eingesetzt.
 
Wichtig

Raumdesinfektion mit Formaldehyd

Desinfektion von Räumen mit Formaldehyd wird – wegen des hohen Gefährdungspotentials und der hohen Anforderungen an den Schutz von Sicherheit und Gesundheit – in der Praxis nur bei besonderen Gefahren angewendet, z. B. bei virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, Milzbrand oder offener Lungentuberkulose. Die Erlaubnis für eine Raumdesinfektion muss grundsätzlich beantragt werden. Der Beschäftigte, der die Raumdesinfektion durchführt, muss grundsätzlich einen Befähigungsschein und die nötige Sachkunde besitzen (Abschn. 4 TRGS 522).

2 Gefahren

Als Gas ist Formaldehyd extrem entzündbar und bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.

Formaldehyd wird hauptsächlich über den Atemtrakt aufgenommen, mögliche Gesundheitsgefährdungen sind:

  • Formaldehyd ist krebserzeugend (Kat. 1B) und keimzellmutagen (Kat. 2),
  • reizt Augen, Atemwege, Schleimhäute und Haut,
  • gehört zu den häufigsten Berufsallergenen.
 
Achtung

Gefahren beim Umgang mit hochkonzentrierten Formaldehydlösungen

Je höher die Konzentration an Formaldehyd in der Lösung ist, desto gravierender sind die verursachten Gesundheitsschäden, z. B. Ekzeme, Verätzungen. Diese Gefährdungen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden, u. a. geeignetes Material der Schutzhandschuhe.

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) liegt bei 0,3 ml/m³ (ppm) bzw. 0,37 mg/m³. Ein desinfizierter Raum darf erst freigegeben werden, wenn die Konzentration von Formaldehyd in der Raumluft den Wert von 0,3 ppm nicht überschreitet (Abschn. 5.6.2 TRGS 522). Der Richtwert des Bundesgesundheitsamtes für die Innenraumluft liegt bei 0,1 mg/m³.

Die untere Explosionsgrenze beträgt 7 Vol.-% bzw. 87 g/m³, die obere Explosionsgrenze 73 Vol.-% bzw. 910 g/m³. Formaldehyd bildet spontan Polymere und wird deshalb durch Zusatz von Chemikalien (z. B. Methanol) stabilisiert.

3 Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen beziehen sich auf den Umgang mit Formaldehydlösungen.

3.1 Technische Maßnahmen

  • Arbeitsbereiche möglichst räumlich abtrennen
  • sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes
  • ggf. Absaugung
  • ggf. Abluftreinigung
  • Arbeiten unter dem Abzug
  • nur in geschlossenen Apparaturen
  • Behälter und Leitungen eindeutig kennzeichnen
  • beim Umgang: Eindringen in den Boden sicher verhindern (Stahlwanne)
  • lösemittelbeständige Fußböden ohne Bodenabfluss
  • Waschgelegenheit am Arbeitsplatz
  • Augenbrause vorsehen und Standort kennzeichnen
  • Notbrausen beim Umgang mit größeren Mengen

3.2 Organisatorische Maßnahmen

  • Betriebsanweisung erstellen und Unterweisungen regelmäßig durchführen,
  • Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende und stillende Mütter beachten,
  • Betriebsbereiche nur für Beschäftigte zulassen, entsprechende Hinweis...

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