Das sichere Betreiben von Flüssiggasanlagen beinhaltet neben den technischen auch die organisatorischen Schutzmaßnahmen. Im Vorfeld sind Verhaltensregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen zu entwickeln, die bei Inbetriebnahme, Störungen, Betriebsunterbrechungen und Wartungen gelten. Diese besonderen Maßnahmen sind in einer Betriebsanweisung festzuhalten und den Mitarbeitern zugänglich zu machen. Die Betriebsanweisung muss in verständlicher Form und Sprache geschrieben sein.

In der Betriebsanweisung sollten mind. folgende Angaben enthalten sein:

  • Aufstellung,
  • Inbetriebnahme,
  • Stillsetzung,
  • Instandsetzungsarbeiten,
  • Verhalten bei Störungen,
  • Verhalten bei Gefahrfällen oder Brandfällen,
  • erforderliche wiederkehrende Prüfungen,
  • sachgemäße Installation,
  • erforderliche Schutzmaßnahmen.

Die Betriebsanweisung kann durch weitere Punkte je nach Bedarf erweitert werden, um ein gefahrloses Arbeiten zu ermöglichen. Die Betriebsanweisung ist den Mitarbeitern zugänglich zu machen und auf aktuellem Stand zu halten.

Beispiele für Betriebsanweisungen stellen u. a. die zuständigen BG zur Verfügung, sie müssen an die betrieblichen Bedingungen angepasst werden.

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