Arbeitsschutz ist zunächst einmal eine staatlich verordnete Aufgabe. Der Gesetzgeber hat diverse Gesetze und Verordnungen, die den Arbeitsschutz zum Ziel haben, erlassen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Berufsgenossenschaften ermächtigt, ihrerseits Unfallverhütungsvorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes zu erlassen und deren Einhaltung zu überprüfen.

Weiterhin entspricht der Gedanke des Arbeitsschutzes den moralischen Vorstellungen der Menschen, da jeder Unfall menschliches Leid nach sich zieht.

Zusätzlich gibt es aber auch noch die finanzielle Seite des Arbeitsschutzes, denn jeder Unfall kostet auch Geld. Geld, das ein Unternehmen sicherlich sparen möchte. Denn der Unternehmer oder Geschäftsführer, der nicht bestrebt ist, Geld in seinem Unternehmen zu sparen, muss erst noch geboren werden.

Auch wenn der gesetzliche Auftrag im Fokus der betrieblichen Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Sicherheitsbeauftragten u. a., steht, so kann es nur von Vorteil sein, sich auch einmal mit der finanziellen Seite des Arbeitsschutzes zu befassen.

Denn es ist eine unbestrittene Tatsache, dass ein gesunder Arbeitnehmer produktiver ist, wodurch im Unternehmen Kosten gespart werden.

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