Dem Betriebsarzt obliegen möglichst in ständiger Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bei Festlegung von Sicherheits- und Hygieneanforderungen hinsichtlich

    • Verarbeitung und Umgang mit Lebensmitteln,
    • Lagerung, Reinigung und Desinfektion,
    • Bekleidung,
    • Hygienemaßnahmen und Desinfektion.
  • Hinweise zur regelmäßigen Dokumentation im Bereich Hygiene und Rückverfolgbarkeit.
  • Erarbeiten eines Hautschutzplans und Bereitstellung von Handwasch-, Hautschutz- und Hautpflegemitteln.
  • Mitwirkung bei der Organisation erforderlicher Maßnahmen der Ersten Hilfe, bei Beschaffung von Erste-Hilfe-Material, Ersthelfern, Verbandbuch sowie ggf. Durchführung einer innerbetrieblichen Weiterbildung unter Beachtung der spezifischen Gefährdungen.
  • Einflussnahme auf gute Planung der Arbeitszeiten (klare Pausenregelung, flexible Arbeitszeitsysteme).
  • Beratung zur Pflege einer positiven Fehlerkultur und zum richtigen Umgang mit Beschwerden
  • Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge entsprechend der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten der Fachkräfte für Gastronomie kommen auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[1]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung

  • DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen": Hohe physische Belastung und Beanspruchung beim ständigen Heben und Tragen von Geschirr verbunden mit repetitiven Tätigkeiten im Küchenbereich;
  • DGUV Empfehlung "Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können": Atemwegsbeschwerden bei Tätigkeiten in noch erlaubten Raucherzonen;
  • DGUV Empfehlung "Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe – allgemein": Erhöhung der Gefahr eines Lungenkrebsrisikos durch Passivrauch-Exposition;
  • DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut": Beeinträchtigung der Haut bei Feuchtarbeit in Verbindung mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln;
  • DGUV Empfehlung "Nickel und Nickelverbindungen": ggf. beim Hantieren mit Münzen;
  • DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt: Hoher Arbeits- und Zeitdruck beim Bedienen der Gäste,

Darüber hinaus kann sich bei weiteren Tätigkeiten über die ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung zu veranlassen:

  • DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten": Vorbereiten und Durchführen von Festlichkeiten und Sonderveranstaltungen an unterschiedlichen Orten.

Die ausgewiesene Eignungsbeurteilung wird über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 1. Aufl. 2022.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge