Damit die Beschäftigten im Übungs- aber auch im Ernstfall die Flucht- und Rettungswege leicht erkennen können, müssen sie nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" mit den vorgegebenen Rettungs- und Brandschutzzeichen versehen sein. Ebenso sollte die Sammelstelle gekennzeichnet werden. Nur so kann erreicht werden, dass die Beschäftigten die Sammelstelle auch finden.

Durch die Kennzeichnung wird erreicht, dass der Verlauf der Wege und die Standorte von Brandbekämpfungsmitteln auch aus größerer Entfernung gesehen werden können. Dafür sollten die Kennzeichnungen auch eine entsprechende Größe aufweisen. Wenn in einem Gebäude keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist, müssen die Kennzeichen lang nachleuchtend sein (siehe auch Abschn. 2.4).

Der Brandschutzbeauftragte/die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte unbedingt die Fluchtwege abgehen und die Kennzeichnung auf Vollständigkeit überprüfen. Es kommt nicht selten vor, dass plötzlich an einer Abzweigung ein Schild fehlt und die Beschäftigten ihren Fluchtweg nicht mehr erkennen können.

Wurde ein Flucht- und Rettungsplan aufgestellt, ist ebenfalls zu überprüfen, ob der Plan und die Kennzeichnung übereinstimmen. Nichts verwirrt die Mitarbeiter mehr als Unstimmigkeiten zwischen Plan und Realität.

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