Sind bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren zu befürchten, muss eine Sicherheitsbeleuchtung in Rettungswegen, Räumen oder an Arbeitsplätzen mit einer Beleuchtungsstärke von mind. 1 % der Allgemeinbeleuchtung, mind. jedoch 1 Lux vorhanden sein. Sie muss regelmäßig auf ihre Funktion hin überprüft werden (Abschn. 9 ASR A2.3 "Sicherheitsbeleuchtung").

Bei Verrauchung der Rettungswege oder der Arbeitsplätze können die Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnungen durch den Rauch nicht oder nur schwer erkennbar sein. Hier kann auf bodennahe, max. 40 cm über dem Boden angebrachte, Sicherheitsbeleuchtung zurückgegriffen werden.

Möglichkeiten dazu sind elektrische Systeme (wie in Flugzeugen) oder nachleuchtende Systeme (wie auf Schiffen). Solche Systeme werden in den Verkehrswegen üblicherweise auf dem Fußboden angebracht. Falls auf dem Fußboden mit höherer Belastung und/oder Verschmutzung zu rechnen ist, werden sie an den Fußleisten angebracht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge