Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Inklusion und Barrierefreiheit[2]
1.1 Verkehrswege, Zuwege, Zugänge Unfall- und Verletzungsgefahr durch Mängel bezüglich Verkehrs- und Arbeitssicherheit

StVO

StVZO

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.8

ASR A3.4

ASR V3a.2

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

Technische Maßnahmen:

  • Abgrenzung zwischen Eingang und Straße
  • Geschwindigkeitsbegrenzung vor Kitas
  • barrierefreier Zugang
  • ausreichende Ausleuchtung

Organisatorische Maßnahmen:

  • geeignete Parkordnung vor Kitas

Personenbezogene Maßnahmen:

  • klare Regelung für Bring- und Abholphasen
1.2 Innen- und Freiraum

unzureichende Bedingungen für Kinder mit erhöhtem Teilhabe- und Förderbedarf

Mängel bezüglich barrierefreien Bewegens

ArbStättV

ASR A1.8

ASR V3a.2

DGUV-I 202-022

DGUV-I 202-099

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

Technische Maßnahmen:

  • barrierefreies Bewegen
  • Gestaltung von baulichen Einrichtungen und Elementen nach

    • Zwei-Kanal-Prinzip (z. B. alternativ zum Treppensteigen mittels Rampe oder Aufzug)
    • Zwei-Sinne-Prinzip (bei Info-Systemen Ansprechen von gleichzeitig 2 oder 3 Sinnesorganen (Sehen, Hören, Tasten)
  • sichere und ggf. barrierefreie Gestaltung von Spielgeräten

Organisatorische Maßnahmen:

  • Sensibilisierung zur Betreuung und Befähigung der Kinder zum Lernen, unabhängig ihrer individuellen Fähigkeiten sowie ihrer sozialen oder kulturellen Zugehörigkeit

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Gewährleistung einer individuellen Fachkraft-Kind-Relation
2 Gruppenräume
2.1 Arbeitsumweltbedingungen

Beeinträchtigung der Spiel- und Bewegungsflächen der Kinder sowie der Kommunikation durch

  • unzureichenden Tageslichtanteil
  • zu hohen Anteil schallharter Flächen
  • nicht ausreichende Raumbelüftung

Beeinträchtigung von Gesundheit, Befinden und Leistungsfähigkeit durch teilweise hohe Lärmbelastung

Gefährdung der Sicherheit durch nicht erkannte Ursachen für die Entstehung und Ausbreitung von Bränden aufgrund

  • defekter elektrischer Geräte, Isolierungen und Anschlüsse
  • Erhöhung der Brandlast durch Lagerung leicht entflammbarer Stoffe in Nähe von Glühlampen oder Heizkörpern

BetrSichV

GefStoffV

ArbStättV

ASR A1.2

ASR A1.8

ASR A2.1

ASR A2.2

ASR A2.3

ASR A3.4

ASR A3.6

ASR A3.7

LärmVibrationsArbSchV

ArbMedVV

TRGS 800

DGUV-V 3

DGUV-V 82

DGUV-R 102-602

DGUV-R 108-003

DGUV-I 203-049

DGUV-I 205-001

DGUV-I 208-005

DGUV-I 208-016

DGUV-I 208-022

DGUV-I 215-111

DGUV-I 215-112

DGUV-I 215-210

DGUV Empfehlung "Lärm"

DIN EN ISO 11690-1

DIN 18040-1

DIN 18040-2

DIN 18041

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz elektrischer Geräte mit CE-oder GS-Kennzeichnung
  • Installation einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-Schalter)
  • Sicherung eines hohen Tageslichtanteils durch Fensterflächen
  • Begrenzung der Nachhallzeit durch raumakustische Maßnahmen

    • Akustikdecke
    • schallabsorbierende Auskleidung der Wände
    • schalldämmende Bodenbeläge
    • geräuscharme Spielgeräte
  • Raumbe- und entlüftung zur Vermeidung hoher CO2-Konzentrationen
  • Außenjalousien zum Sonnenschutz
  • Platzierung von Feuerlöschern für erforderliche Brandklassen (A,B,C)
  • Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege

Organisatorische Maßnahmen:

  • Prüfung von Elektrogeräten, Kabeln und Steckern durch Elektrofachkraft alle 2 Jahre
  • Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft alle 4 Jahre
  • Installation von Steckdosen mit integriertem Berührungsschutz
  • Verlegen von Anschluss- und Verlängerungskabeln außerhalb des Spielbereiches
  • ausgewogenes Verhältnis von Ruhe- und Freispielphasen
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • Erstellen und Aushängen eines Flucht- und Rettungsplans
  • zweijährliche Prüfung der Feuerlöscher
  • ggf. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlung "Lärm"

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Sensibilisierung der Kinder für Lärm
  • Unterweisung der Beschäftigten bezüglich Brandrisiken
  • Trainieren des Umganges mit Feuerlöschern
  • Brandschutzübungen
2.2 Böden, Wände, Treppen und Türen

Unfall- und Verletzungsgefahr durch

  • unebene bzw. beschädigte Bodenbeläge
  • nicht sicherheitsgerecht verlegte Kabel
  • Türfeststeller
  • herumliegendes Spielzeug
  • Verglasungen

Absturzgefahr von

  • Treppen
  • Leitern

Technische Maßnahmen:

  • Fußböden und Treppen mit entsprechender Rutschhemmung
  • Markierung der Vorderkanten von Stufen
  • beidseitig kindgerechte Handläufe (in 60 cm Höhe in Kinderkrippen, in 80 cm Höhe in Kindergärten)
  • Öffnungen in Umwehrungen von Treppen maximal 9–11 cm
  • rutschhemmende Schmutzfangmatten und Sauberlaufzonen
  • Verlegung der Kabel in Kabelkanälen
  • rutschsichere Leitern und Tritte mit CE-Kennzeichen
  • keine scharfen Kanten an Wänden und Stützbalken bis zu einer Höhe von 2 m
  • Glasflächen in Aufenthaltsräumen von Kindern bis zu einer Höhe von 2 m ab Oberkante, Standfläche aus bruchsicherem Glas
  • Sicherung der Nebenschließkanten mit Scharnieren zur Verhinderung des Einklemmens der Finger

Organisatorische Maßnahmen:

  • Reparatur defekter Bodenbeläge
  • Reinigung der Böden in publikumsarmen Zeiten
  • Kennzeichnung feuchter Flächen durch Warnschil...

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