Für die externen Beauftragten in der o. g. Konstellation, aber auch die Solo-Beauftragten oder Beauftragte, die Dritte (z. B. Ingenieurbüros) zur Verfügung stellen, schafft das Regelwerk die kalkulatorischen Rahmenbedingungen für den Abschluss entsprechender Verträge. Es empfiehlt sich, diese als Bestandteil des jeweiligen Vertrags fest und ausdrücklich zu vereinbaren. Damit würde die DIN SPEC 91424 dann auch unmittelbare Verbindlichkeit für die Vertragsparteien entfalten.

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