Zusammenfassung

 
Überblick

Umweltschutzbeauftragte übernehmen wichtige und gesetzlich geforderte Pflichten in einem Unternehmen. Diese sind zwar beschrieben, nur ist die dafür benötigte Kapazität von diversen Faktoren abhängig. Eine Berechnungsgrundlage hierfür gab es bislang nur in Form von 2 Fachartikeln; eine Vorgabe analog zur DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte gab es nicht. Daher wurde die DIN SPEC 91424 entwickelt, um den Umweltschutzbeauftragten eine vergleichbare Basis zur Berechnung ihrer benötigten Kapazitäten an die Hand zu geben. Die Herausforderung lag darin, die unterschiedlichsten Konstellationen in Unternehmen abzubilden. Die relevanten Faktoren wurden zusammengestellt und auf der Basis einer Umfrage bei ca. 500 Umweltschutzbeauftragten mit Richtwerten belegt. So ergibt sich die Möglichkeit, anhand der eigenen Unternehmensstruktur die notwendigen Stunden zu berechnen und damit für ausreichend Kapazität und in der Folge für Rechtssicherheit zu sorgen.

1 Motivation zur Entwicklung der DIN SPEC 91424

Die gesellschaftliche Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung ist für Unternehmen jeglicher Größe und Branche in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Umweltschutz- und Managementbeauftragten sowie internen Auditoren kommt in der diesbezüglichen Aufgabenerfüllung im Kontext der Eigenüberwachung eine Schlüsselrolle zu. Diese wird in Fachgesetzen (für Umweltbeauftragte in § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz, § 65 Wasserhaushaltsgesetz, § 54 und § 58b Bundes-Immissionsschutzgesetz) und in Normen (für Umweltmanagementbeauftragte und interne Auditoren in der DIN EN ISO 14001, EMAS – Eco-Management and Audit Scheme sowie der DIN ISO 19011) klar adressiert.

Doch welcher Zeitaufwand ist für die Wahrnehmung der gesetzlich bzw. normativ verankerten Aufgaben erforderlich und angemessen? Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte wurde im Jahr 2011 mit der DGUV Vorschrift 2 erstmalig eine aufgabenbasierte Berechnungsgrundlage für deren Einsatzzeiten veröffentlicht. Eine analoge Regelung im Bereich des Umweltschutzes und -managements fehlte bislang.

Zwar werden in den o. g. Gesetzen und Normen die Aufgaben der Beauftragten, aber nicht das dafür erforderliche Zeitbudget dargelegt. Es gibt keine rechtlichen Anforderungen und auch keine eindeutige Rechtsprechung in diesem Themenbereich. Dies führt in den Organisationen zu Unsicherheiten bei der Frage, wie hoch das Zeitbudget solcher Beauftragten angemessen anzusetzen ist. Damit verbunden ist das Risiko für die jeweils bestellenden Organisationen und Personen, dass Beauftragte und interne Auditoren mit einem zu geringen Zeitbudget ausgestattet werden. Dies kann zu schwerwiegenden Konsequenzen, wie z. B. Vorwürfen im Zusammenhang mit Organisationsverschulden oder nicht rechtskonformen Anlagenbetrieb, führen – bis hin zu der Feststellung, dass eine Organisation ihrer Managementverantwortung nicht in ausreichendem Maße gerecht wird.

Die DIN SPEC 91424 "Einsatzzeiten für Betriebsbeauftragte im Umweltschutz und -management" möchte diese normative Lücke schließen. Sie definiert für die jeweiligen Beauftragten die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Zeitfaktoren und gibt einen Vorschlag zur Berechnung der Gesamteinsatzzeit. Sie unterstützt damit Organisationen bei der spezifizierten und praxisgerechten Einsatzzeitenermittlung und bei der rechtskonformen Delegation von Unternehmerpflichten und einer angemessenen Ressourcenausstattung für

  • mit gesetzlichen Bestellpflichten verbundene Aufgaben,
  • Pflichten, die den jeweiligen Beauftragten obliegen,
  • die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, z. B. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitszeitrecht,
  • Aufgaben gemäß EMAS; DIN EN ISO 14001, einschlägige BVT-Schlussfolgerungen[1]

2 Historie und Entwicklung der DIN SPEC 91424

Einen ersten Ansatz, die Einsatzzeiten für Umweltschutzbeauftragte zu ermitteln, wurde von Rainer von Kiparski und Matthias Hoffmann-Kamensky im Jahr 2000 veröffentlicht.[1] Auf dieser Grundlage erschien im Jahr 2003 vom Arbeitskreis Umweltschutz des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) eine VDSI-Information,[2] die auf einem ähnlichen Rechenmodell basierte.

Beide Arbeiten wurden als allgemeine Erkenntnisquelle für die Entwicklung der DIN SPEC 91424 herangezogen . Ihr Bekanntheitsgrad und ihre Praxisanwendungen waren aber begrenzt. Die rein interne VDSI-Verbandsinformation hatte keinerlei verbindliche Außenwirkung. Die Rechenmodelle passten besonders bei der Hochskalierung auf große Unternehmen bzw. Standorte nicht, da sich rechnerisch deutlich mehr Kapazität ergab als sich in der Praxis als notwendig erwiesen hat.

In einem Zeitraum von 18 Monaten (07/2019–12/2020) haben die im Vorwort des Regelwerks aufgeführten Verfasser, zu denen u. a. auch der Verband der Umweltbeauftragten (VBU) und der Verband für Sicherheit, ...

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