Für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist primär der Arbeitgeber – sprich die oberste Leitung – verantwortlich. Sie veranlasst die Einführung eines AMS und wirkt auch bei der Einführung und Anwendung aktiv mit. Neben der Formulierung der Arbeitsschutzpolitik sowie der Festlegung und Vereinbarung der Ziele im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Regelung der Prozesse, zählt die in geplanten Abständen zu erfolgende, summarische Bewertung der fortdauernden Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des AMS sowie des betrieblichen Arbeitsschutzstandards zu den Hauptaufgaben der obersten Leitung im Rahmen eines AMS. Die Managementbewertung soll dies sicherstellen.

Im Einführungsschritt Erprobung sind folgende Aufgaben durchzuführen:

  • eine Managementbewertung zum Ende der Erprobungsphase einplanen;
  • prüfen, ob eine dokumentierte Vorgehensweise zur Durchführung von Managementbewertungen vorliegt;
  • bewerten, ob diese Vorgehensweise geeignet, angemessen und wirksam ist;
  • die Managementbewertung zum Ende der Erprobungsphase anstoßen und planen;
  • die Ergebnisse der Managementbewertung auswerten und Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten.

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