Die Erprobung des Arbeitsschutz-Managementsystems beginnt mit der Inkraftsetzung und Bekanntgabe der Arbeitsschutzpolitik und der Vereinbarung der Arbeitsschutzziele für die Erprobungsphase, also nicht erst, wenn das letzte AMS-Element aufgebaut ist.

 
Praxis-Tipp

Planung der Erprobung

Veranschlagen Sie für die Erprobungsphase mindestens ein Jahr. Die Einführung und Erprobung des Arbeitsschutz-Managementsystems dauert damit insgesamt ca. 1 ½ Jahre.

Erprobung bedeutet schrittweise Anwendung des AMS. Die wesentlichen Teilschritte (Aufgaben) sind:

  1. Bewusstseinsbildung: Sie ist der anfängliche Schwerpunkt. Hier geht es um die Förderung des Verständnisses, der Sinnhaftigkeit und der Praktikabilität eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Maßnahmen sind die Information der Beschäftigten, das Aufzeigen des Nutzens sowie des Wollens der Unternehmensleitung und des Betriebsrats.
  2. Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten: Für die Nachhaltigkeit sowie für anwendbare Lösungen ist die Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten sehr wichtig. Hierfür sind entsprechende Maßnahmen (z. B. Mitwirkung des Betriebsrats in der mit der AMS-Einführung beauftragten Projektgruppe, Einbeziehung von Beschäftigten in die Arbeitsgruppen) zu planen und durchzuführen.
  3. Schrittweise Anwendung des AMS begleiten.
  4. Anwendung des AMS unterstützen: Dies ist eine Kernaufgabe des AMS-Beauftragten. Wenn erforderlich, sollte er eine externe Unterstützung durch einen Berater oder einen Mitarbeiter der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft organisieren.
  5. Projektteam regelmäßig und Beschäftigte fallweise informieren.
  6. Konsultation und Beteiligung regeln (s. Tab. 1).
 
Praxis-Tipp

Konsultation und Beteiligung des Betriebsrats und der Beschäftigten

Differenzieren Sie, wie in der DIN ISO 45.001 vorgenommen zwischen

  • Konsultation, sie betrifft das Informieren und Einholen von Ansichten, bevor eine Entscheidung getroffen wird, und
  • Beteiligung, sie betrifft die Einbeziehung in einen Prozess, insbesondere in die Entscheidungsfindung.

Beziehen Sie den Betriebsrat (sofern vorhanden) von Anfang an in alle Aktivitäten im Rahmen der AMS-Einführung ein. Vereinbaren Sie mit ihm die Mitwirkung eines ständigen Betriebsratsmitglieds in der Projektgruppe sowie eine enge Zusammenarbeit.

Regeln Sie auch die Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten bei der Einführung des AMS – s. beispielhaft Tab. 1:

 
Einführungsschritte relevante Beschäftigte
eigene Beschäftigte Betriebsrat Leiharbeitnehmer Beschäftigte von Partnerfirmen ...
Bestandsaufnahme Konsultation Beteiligung Konsultation Konsultation  
AMS konzipieren Konsultation Beteiligung      
Arbeitsschutzpolitik erarbeiten Konsultation Beteiligung      
Arbeitsschutzziele vereinbaren Konsultation Beteiligung Konsultation    
Zuständigkeiten klären Konsultation Beteiligung Konsultation    
Zuständigkeiten vereinbaren Konsultation Beteiligung Konsultation Konsultation  
...          

Gefährdungsbeurteilung

Ermittlung der Risiken/Chancen
Beteiligung Konsultation Beteiligung Beteiligung  
Einbeziehung von AS-Anforderungen in Prozesse Beteiligung Konsultation Konsultation Konsultation  
Regelung der Kommunikation Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung  
Wirksamkeit ermitteln und bewerten Beteiligung Beteiligung Beteiligung Beteiligung  
...          

Tab. 1: Beispielhafte Regelung der Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten bei der AMS-Einführung

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