Die Erprobung des Arbeitsschutz-Managementsystems beginnt mit der Inkraftsetzung und Bekanntgabe der Arbeitsschutzpolitik und der Vereinbarung der Arbeitsschutzziele für die Erprobungsphase, also nicht erst, wenn das letzte AMS-Element aufgebaut ist.
Planung der Erprobung
Veranschlagen Sie für die Erprobungsphase mindestens ein Jahr. Die Einführung und Erprobung des Arbeitsschutz-Managementsystems dauert damit insgesamt ca. 1 ½ Jahre.
Erprobung bedeutet schrittweise Anwendung des AMS. Die wesentlichen Teilschritte (Aufgaben) sind:
- Bewusstseinsbildung: Sie ist der anfängliche Schwerpunkt. Hier geht es um die Förderung des Verständnisses, der Sinnhaftigkeit und der Praktikabilität eines systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Maßnahmen sind die Information der Beschäftigten, das Aufzeigen des Nutzens sowie des Wollens der Unternehmensleitung und des Betriebsrats.
- Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten: Für die Nachhaltigkeit sowie für anwendbare Lösungen ist die Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten sehr wichtig. Hierfür sind entsprechende Maßnahmen (z. B. Mitwirkung des Betriebsrats in der mit der AMS-Einführung beauftragten Projektgruppe, Einbeziehung von Beschäftigten in die Arbeitsgruppen) zu planen und durchzuführen.
- Schrittweise Anwendung des AMS begleiten.
- Anwendung des AMS unterstützen: Dies ist eine Kernaufgabe des AMS-Beauftragten. Wenn erforderlich, sollte er eine externe Unterstützung durch einen Berater oder einen Mitarbeiter der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft organisieren.
- Projektteam regelmäßig und Beschäftigte fallweise informieren.
- Konsultation und Beteiligung regeln (s. Tab. 1).
Konsultation und Beteiligung des Betriebsrats und der Beschäftigten
Differenzieren Sie, wie in der DIN ISO 45.001 vorgenommen zwischen
- Konsultation, sie betrifft das Informieren und Einholen von Ansichten, bevor eine Entscheidung getroffen wird, und
- Beteiligung, sie betrifft die Einbeziehung in einen Prozess, insbesondere in die Entscheidungsfindung.
Beziehen Sie den Betriebsrat (sofern vorhanden) von Anfang an in alle Aktivitäten im Rahmen der AMS-Einführung ein. Vereinbaren Sie mit ihm die Mitwirkung eines ständigen Betriebsratsmitglieds in der Projektgruppe sowie eine enge Zusammenarbeit.
Regeln Sie auch die Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten bei der Einführung des AMS – s. beispielhaft Tab. 1:
Einführungsschritte | relevante Beschäftigte | ||||
---|---|---|---|---|---|
eigene Beschäftigte | Betriebsrat | Leiharbeitnehmer | Beschäftigte von Partnerfirmen | ... | |
Bestandsaufnahme | Konsultation | Beteiligung | Konsultation | Konsultation | |
AMS konzipieren | Konsultation | Beteiligung | |||
Arbeitsschutzpolitik erarbeiten | Konsultation | Beteiligung | |||
Arbeitsschutzziele vereinbaren | Konsultation | Beteiligung | Konsultation | ||
Zuständigkeiten klären | Konsultation | Beteiligung | Konsultation | ||
Zuständigkeiten vereinbaren | Konsultation | Beteiligung | Konsultation | Konsultation | |
... | |||||
Gefährdungsbeurteilung Ermittlung der Risiken/Chancen |
Beteiligung | Konsultation | Beteiligung | Beteiligung | |
Einbeziehung von AS-Anforderungen in Prozesse | Beteiligung | Konsultation | Konsultation | Konsultation | |
Regelung der Kommunikation | Beteiligung | Beteiligung | Beteiligung | Beteiligung | |
Wirksamkeit ermitteln und bewerten | Beteiligung | Beteiligung | Beteiligung | Beteiligung | |
... |
Tab. 1: Beispielhafte Regelung der Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten bei der AMS-Einführung
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