Die Vorschrift regelt die Anordnung aller Arbeitsplätze innerhalb einer Arbeitsstätte im Interesse des Unfallschutzes speziell beim Einnehmen und Verlassen des Arbeitsplatzes sowie in eiligen Gefahrensituationen. Zusätzlich regelt Anhang 3.2 Buchst. c) den Schutz der Beschäftigten gegen nachteilige Einflüsse von benachbarten Arbeitsplätzen und Transporten sowie gegen Einwirkungen von außen. Eine spezielle Technische Regel gibt es derzeit nicht. Allerdings ist die Forderung nach einer sicheren Anordnung der Arbeitsplätze mit zahlreichen weiteren Themen verknüpft, die im Anhang der ArbStättV und in Technischen Regeln behandelt werden, z. B. zu Fußböden, Verkehrswegen, Fluchtwegen oder Beleuchtung.

Gemäß Anhang 3.2 Buchst. a) sind Arbeitsplätze so anzuordnen, dass sie sicher zu erreichen und zu verlassen sind. Es geht vor allem um die letzten Meter des Weges zwischen den betrieblichen Verkehrswegen und der Arbeitsposition. Oft gibt es hier noch einmal besondere Hindernisse oder Stolperstellen, die es möglichst zu beseitigen gilt. Das Problem können auch benachbarte Arbeitsplätze sein, die zu dicht passiert werden müssen.

Die Vorgaben des Anhang 3.2 Buchst. b) sind in unmittelbarem Zusammenhang mit der Regelung über Fluchtwege und Notausgänge zu sehen (Anhang 2.3). Für jeden Arbeitsplatz ist zu gewährleisten, dass Fluchtwege und Notausgänge, die den Anforderungen nach Anhang 2.3 genügen, ohne Weiteres erreichbar und nach Möglichkeit kurze und sichere Wege nach draußen oder in sonstige sichere Bereiche gegeben sind. Geschlossene Räume müssen ohne Weiteres zu öffnen sein. Türen dürfen nicht durch große und/oder schwere Gegenstände versperrt werden.

Im Sinne der Regelung des Anhang 3.2 Buchst. c) müssen ausreichende Abstände oder Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen und benachbarten Arbeitsplätzen und Transportwegen geschaffen werden, um von diesen ausgehende Gefährdungen zu beseitigen. Gefährdungen können z. B. durch Lärm, bewegte Maschinenteile, umstürzende Transportgüter oder herabfallende Gegenstände bedingt sein.

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