Hubladebühnen, Ladekrane und Schubböden erleichtern Ihren Fahrern und Fahrerinnen das Be- und Entladen, sparen Zeit und Geld. Vor allem aber helfen sie, Gefährdungen durch manuelles Be- und Entladen zu vermeiden. Der Einsatz dieser Einrichtungen erfordert jedoch eine besondere Qualifikation und verantwortungsbewusstes Handeln.

Rechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"
  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"
  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen"

 

Weitere Informationen

 

Gefährdungen

Beim Be- und Entladen mit fahrzeugeigenen Einrichtungen können folgende Gefährdungen auftreten:

  • Abrutschen oder Fehltreten beim Auf- oder Absteigen, z. B. zum Steuerstand oder zur Hubladebühne
  • Stürzen bzw. Abstürzen beim Aufenthalt z. B. auf Hubladebühne oder Hochsitz des Ladekrans
  • Quetschen von Körperteilen beim Aufenthalt im Gefahrenbereich, z. B. der Hände zwischen Hubladebühne und Fahrzeugaufbau, der Hände oder Arme zwischen Hubarm und Kransäule, der Füße beim Herablassen der Hubladebühne
  • Getroffen werden von pendelnder oder herabstürzender Last
  • Körperdurchströmung oder Verbrennungen durch elektrischen Strom, z. B. bei Annäherung an Freileitungen
  • Eingequetscht oder getroffen werden durch Fahrzeugumsturz aufgrund mangelhafter Abstützung, Überlast oder beim Losreißen festsitzender Lasten
  • Stolpern oder Stürzen aufgrund von Versatz oder Höhenunterschieden zwischen Hubladebühne und Laderampe
Maßnahmen

Legen Sie gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen fest. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten neben den allgemeinen Regeln zum Abstellen von Fahrzeugen

3.3.7 Kuppeln und Abstellen von Fahrzeugen auch die folgenden Regeln einhalten:

Ladekran

  • Zum Erreichen bzw. Verlassen eines Steuerstandes oder Hochsitzes immer den dafür vorgesehenen Aufstieg nutzen.
  • Beim Abstützen des Fahrzeugs

    • ausreichende Tragfähigkeit des Untergrundes beachten, ggf. Aufstandsfläche durch Unterbauen vergrößern,
    • Stützen nach Herstellervorgaben ausfahren.
  • Nur für die Last geeignete und geprüfte Lastaufnahmemittel, z. B. Palettengabel, Zweischalengreifer, und Anschlagmittel, wie Seile, Rundschlingen usw., einsetzen.
  • Niemals die zulässige Traglast überschreiten und keine festsitzenden Lasten losreißen, Bedienungsanleitung und Lastdiagramm beachten.
  • Vor Einleitung jeder Kranbewegung darauf achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich des Krans und der Last aufhalten.
  • Last nicht über Personen schwenken und sich nicht unter der angehobenen Last aufhalten.
  • Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Frei- oder Fahrleitungen immer einen Sicherheitsabstand von mindestens 5 m einhalten.

Hubladebühne

  • Der Lkw ist in ausreichendem Abstand zu anderen Fahrzeugen und möglichst nicht im fließenden Verkehr aufzustellen. Ist die Hubladebühne nicht mit Blinkleuchten ausgestattet, ist mindestens eine tragbare Blinkleuchte aufzustellen.
  • Es sind geeignete Ladestellen zu nutzen, bei denen die Ladung nicht über verkehrsreiche Straßen transportiert werden muss.
  • Wenn vorhanden, sind fahrzeugeigene Stützen zu benutzen.
  • Mit offener Hubladebühne darf das Fahrzeug nur zur Positionierung an der Ladestelle bewegt werden. Fahrzeugbewegungen mit beladener Hubladebühne sind nicht zulässig!
  • Das Ladegut ist während des Be- und Endladevorgangs gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern z. B. dürfen nur Lasten transportiert werden, die gegen Auseinanderfallen und Verschieben gesichert sind.
  • Auf der Hubladebühne sind Gabelhubwagen abzusenken, die Deichsel ist querzustellen und wenn vorhanden, ist die Feststellbremse anzuziehen, bei Rollcontainern ist die Bremse einzulegen oder die Rollsicherung zu nutzen.
  • Die Tragfähigkeit der Hubladebühne darf nicht überschritten werden. Diese nimmt mit zunehmendem Abstand vom Fahrzeugheck ab. Das Traglastdiagramm ist zu beachten.
  • Hubladebühnen sind möglichst mittig zwischen den Hubarmen zu beladen: die Lasten sind so auf der Hubladebühne zu platzieren, dass die Bedienperson ausreichend Freiraum hat und nicht zu nahe an der Absturzkante steht, vgl. Abbildung 77.
  • Lasten sollen nicht schlagartig auf der Hubladebühne abgesetzt werden.
  • Auf Hubladebühnen dürfen außer der Bedienperson keine weiteren Personen mitgenommen werden.
  • Auf Laderampen dürfen nur dafür geeignete Hubladebühnen aufgelegt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Hubladebühne die Laderampe ausreichend überlappt und sicher aufliegt. Angaben dazu enthält die Betriebsanleitung.
  • Ladebrücken und Hubladebühnen dürfen nicht zusammen verwendet werden.
  • Abhängig von der Fahrzeugfederung ist zu beachten, dass sich zwischen Laderampe und Hubladebühne ein Höhenversatz oder Spalt bilden kann. Um in diesem Fall Überlastungen oder Stolperstellen zu vermeiden, muss die Hubladebühne nachreguliert werden, sofe...

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