Im Sinne dieser Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

 

1.

Stechschutzbekleidung, wie Stechschutzschürzen, -hosen, -hemden, oder Boleros/Kasacks werden aus Schutzgeweben hergestellt, die den Körper gegen unbeabsichtigte Stiche durch Handmesser schützen sollen. Stechschutzbekleidungen sollen auch vor Schnitten durch Handmesser oder angetriebene Messer schützen. Zur Stechschutzbekleidung zählen insbesondere die unter Abschnitt 3.1.4 aufgeführten Bekleidungsstücke.

 

2.

Stechschutzhandschuhe, Stulpen und Armschützer sind persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz von Hand, Unterarm und Oberarm (teilweise bis einschließlich Schultergelenk) gegen Stich- und Schnittverletzungen beim Gebrauch von Handmessern und /oder angetriebenen Messern, die in Richtung Hand, Unterarm und Oberarm bewegt werden.

 

3.

Stechschutzhandschuhe sind Handbedeckungen aus Schutzmaterial, die die ganze Hand bis zum Handgelenk und jeden Finger einzeln allseitig abdecken. Sie sind nicht für den Einsatz an Sägen, Kettensägen, hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen Scheren konzipiert und geprüft.

 

4.

Stulpen sind Armbedeckungen aus Schutzmaterial, die das Handgelenk und einen Teil des Unterarms oder das Handgelenk und den Unterarm bis zu einem definierten Abstand zur Ellenbeuge (Vermeidung von Einklemmen der Haut und Beeinträchtigung der Bewegung) allseitig bedecken. Je nach Länge unterscheidet man zwischen kurzer oder langer Stulpe (vgl. Abschnitt 3.1.3).

 

5.

Armschützer sind Armbedeckungen aus Schutzmaterial, die den Unterarm und den Oberarm (einschließlich oder ausschließlich des Schultergelenkes) bedecken. Auch die Verwendung von Stechschutzhemden und Kasacks/Boleros mit fest angebrachten langen Schutzärmeln bis zum Handgelenk ist als Armschutz möglich.

 

6.

Handmesser sind Messer, die von Hand geführt werden und bei denen die Schnitt- und Stichkraft von Hand aufgebracht wird. Zu den Handmessern zählen auch kraftbetriebene Handmesser, z. B. Enthäutemesser, Entfettungsgeräte, Kreismesser, Rundmesser, Stoßmesser. Schutzausrüstungen gegen angetriebene Messer müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen (vgl. EN 14328:2005).

 

7.

Schutzmaterial ist das verwendete Material bzw. sind die verwendeten Materialien für die Herstellung der Schutzfläche der Stechschutzbekleidung. Derzeit werden Metallringgeflecht oder verknüpfte Metallplättchen oder Materialien mit derselben Funktion eingesetzt.

 

8.

Messertypen

Tabelle 1 Klingenmaße nach DIN EN ISO 13998, Angaben in mm

Messertyp Breite der Klinge 20 mm hinter der Spitze
extrem spitz < 8
spitz 8 bis 12,5
breit > 12,5

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