Beim Reinigen beziehungsweise Entfetten von Oberflächen bei der Oberflächenbehandlung im Metallbau führt die Verwendung von wässrigen Reinigungsflüssigkeiten oder nicht-wässrigen Reinigungsflüssigkeiten (Lösemitteln) zu unterschiedlichen Gefährdungen. In beiden Fällen sind chemische, mechanische und elektrische Gefährdungen zu beurteilen, und entsprechende Schutzmaßnahmen zur Risikominimierung abzuleiten.

Abb. 67

Reinigen von Werkstücken

Abb. 68

Entfetten

Rechtliche Grundlagen
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  • Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
  • Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)

    • TRBS 2152 Teil 1/TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung"
    • TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre"
  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)

    • TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
    • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
    • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
    • TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B"
    • TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
    • TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben"
    • TRGS 600 "Substitution"
    • TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"
    • TRGS 723 "Gefährliche explosionsfähige Gemische - Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
    • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
  • DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"
  • DGUV Regel 112-189 und 112-989 "Benutzung von Schutzkleidung"
  • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
  • DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX RL)"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 209-088 "Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten"
  • DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"
  • DGUV Information 212-017 "Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln"
  • DIN EN 12921-1:2011-02 "Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung von industriellen Produkten mittels Flüssigkeiten oder Dampfphasen Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen"
  • DIN EN 12921-2:2010-01 "Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung von industriellen Produkten mittels Flüssigkeiten oder Dampfphasen Teil 2: Anlagen, in denen wässrige Reinigungsmittel verwendet werden"
  • DIN EN 12921-3:2010-02 "Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung von industriellen Produkten mittels Flüssigkeiten oder Dampfphasen Teil 3: Sicherheit von Anlagen, in denen brennbare Reinigungsmittel verwendet werden"
  • DIN EN 12921-4:2010-06 "Maschinen zur Oberflächenreinigung und -vorbehandlung von industriellen Produkten mittels Flüssigkeiten oder Dampfphasen Teil 4: Sicherheit von Maschinen, in denen halogenierte Reinigungsmittel verwendet werden"
  • DIN EN 60079-14:2014-10 (VDE 0165-1:2014-10) "Explosionsgefährdete Bereiche; Teil 14: Projektierung, Auswahl und Errichtung elektrischer Anlagen"
  • DIN EN 60204-1:2019-06 (VDE 0113-1:2019-06) "Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen"
  • DIN VDE 0100 Gruppe 700 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art"
  • DIN VDE 0100 Gruppe 737 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 006 "Entfettungseinrichtung"
  • BGHM Arbeitsschutz Kompakt Nr. 015 "Reinigen von Werkstücken"
  • RL 2014/34/EU RICHTLINIE 2014/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung)
  • RL 2006/42/EG RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2000 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)

 

Gefährdungen

Folgende besondere Gefährdungen treten beim Reinigen und Entfetten auf:

  • Chemische Gefährdungen durch Verschlucken, Hautkontakt und durch Einatmen von Gefahrstoffen
  • Gefährdungen durch Brände und Explosionen, zum Beispiel bei der Verwendung entzündbarer (Lösemittel) oder nichtentzündbarer (Eintrag von Öl oder brennbaren Lösemitteln) Reinigungsflüssigkeiten. Explosionsgefährdete Bereiche sind beim Verwenden von entzündbaren Reinigungsflüssigkeiten (Lösemitteln) festzulegen,

    • wenn die Verarbeitungstemperatur des Lösemittels ...

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