Impressum
Herausgegeben von: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV | |
Ausgabe: | März 2023 |
Satz und Layout: | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin |
Bildnachweis: | Abb. 1: © Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK); Abb. 3-5: © DGUV; Abb. 6: © BGHM |
Copyright: | Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: | Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen > Webcode: p109009 |
Aktualisierungen März 2023: Seit der letzten inhaltlichen Aktualisierung werden in der Fahrzeugtechnik mehrere neue Technologien angewendet, besonders im Bereich der Kraftfahrzeuge (PKW und NFZ). Als Beispiele sind hier Leichtbau (Bauteile aus hochfesten Stählen sowie Kohlefasern), alternative Antriebstechnik (Elektrifizierung und Gasantriebe) sowie Sicherheits-, Komfort- und Sekundärsysteme (z.B. Kältemittel in Klimaanlagen, Assistenzsysteme) zu nennen. Mit Einzug neuer Technologien erfolgte ebenfalls eine Entwicklung im Umfeld der Fahrzeuginstandhaltung, zum Beispiel der Geräte und Maschinen für die Instandhaltung von Fahrzeugen, sowie des Brand- und Explosionsschutzes. Die Entwicklungen dieser vorgenannten Faktoren waren ein maßgeblicher Grund für die grundlegende inhaltliche Aktualisierung der DGUV Regel 109-009 und sind in die aktuelle Überarbeitung eingeflossen. Weiterhin erhielt die DGUV Regel eine neue, themenorientierte Struktur und ein Glossar. |
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |
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