4.1.8.1

Beleuchtungseinrichtungen

Beleuchtungseinrichtungen in Arbeitsräumen und auf Verkehrswegen müssen so angeordnet und ausgelegt sein, dass sich aus der Art der Beleuchtung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren für Personen ergeben können. Die Beleuchtung muss sich nach der Art der Sehaufgabe richten. [1]

4.1.8.2

Beleuchtungsstärken

Leuchten müssen so ausgewählt und angeordnet sein, dass mindestens die in der Tabelle 3 angegebenen Nennbeleuchtungsstärken erreicht werden; die Stärke der Allgemeinbeleuchtung muss mindestens 15 Lux betragen:

Tabelle 3: Nennbeleuchtungsstärken (Auszug aus DIN 5035-2).

Art der Arbeitsstätten, Verkehrswege, Tätigkeiten Nennbeleuchtungsstärke in Lux

in Gebäuden

Lagerräume mit Suchaufgabe bei nicht gleichartigem Lagergut

Treppen in einer Höhe von 0,2 m über der Stufenoberfläche

Waschbereich

Verkaufsräume (Shop)

Tankstellenwerkstatt

Kassenarbeitsplätze

100

100

100

300

300

500

im Freien

Betriebliche Verkehrszonen im Freien

20
4.1.8.3

Lichtschalter

Lichtschalter müssen leicht zugänglich angebracht und in Arbeitsräumen selbstleuchtend sein. Sie müssen in der Nähe der Zu- und Ausgänge angebracht sein. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zentral oder automatisch geschaltet wird. Selbstleuchtende Lichtschalter sind bei vorhandener Orientierungsbeleuchtung nicht erforderlich. [2]

4.1.8.4

Türaußenbereiche

Die Türaußenbereiche von Eingängen ohne Publikumsverkehr müssen allgemein überblickbar und mit einer ausreichenden Außenbeleuchtung versehen sein. Diese muss von innen schaltbar sein. [3]

[2] Siehe auch Bauproduktengesetz.
[3] Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme wird empfohlen, die Außenbeleuchtung des Eingangsbereiches so über eine Zeitschaltuhr zu steuern, dass dieser Bereich ausreichend lange vor und nach den Öffnungszeiten ausgeleuchtet ist.

Bei einem Einsatz von Infrarot-Bewegungsmeldern ist auf eine ausreichend lange (größer 10 min.) Schaltdauer und auf die zusätzliche Möglichkeit der Einschaltung von innen zu achten.

Siehe auch Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 7/3 “Künstliche Beleuchtung” und ASR 41/3, “Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien”, DIN 5034 “Tageslicht in Innenräumen”.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge