Die Belange des Arbeitens und des Rettens in u. R. a. A. sind bei der Planung und Errichtung der Anlagen zu berücksichtigen.[1]

Das Einsteigen und Arbeiten in u. R. a. A. stellt eine besondere Gefährdung dar. Aus diesem Grund sollten diese vermieden werden.[2]

[1] Das gilt besonders für die
  • Gestaltung der Zugänge/Einstiege,
  • Gestaltung der Anschlagpunkte bzw. der Anschlagkonstruktionen für Persönliche Schutzausrüstungen,
  • Möglichkeiten des Unterbrechens z. B. des Zu- und Abflusses.
[2] Dies kann durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie z. B.:
  • den Einbau von technischen Einrichtungen wie Spülkippen sowie Wirbeljets in Regenbecken,
  • Hochdruckspülfahrzeuge,
  • Spindelverlängerungen von Schiebern,
  • hochziehbare Pumpen, etc.

erreicht werden.

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