Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
1. |
Arbeiten im Sinne dieser BG-Regel sind alle Tätigkeiten, bei denen sich Versicherte in u. R. a. A. aufhalten.[1] |
6. |
Einstiegsverfahren sind Arbeitsverfahren, die unter Zuhilfenahme von Arbeitsmitteln den Zugang zu u. R. a. A. ermöglichen.[5] |
7. |
Zugänge/Einstiege in u. R. a. A. können z. B. sein:
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9. |
Aufsicht Führende Person ist eine vom Unternehmer eingesetzte Person, die mit der Aufsicht über die Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten in u. R. a. A. beauftragt ist. Siehe § 8 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). |
10. |
Sicherungsposten ist eine Person, die mit den in u. R. a. A. tätigen Versicherten ständige Verbindung hält und gegebenenfalls Maßnahmen der Rettung durchführt oder einleitet. |
12. |
Sauerstoffmangel liegt dann vor, wenn die Sauerstoffkonzentration niedriger ist als der Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft von 20,9 %. |
- Instandhaltungsarbeiten, wie Instandsetzungsarbeiten, z. B. Ausbessern und Austauschen, Wartungsarbeiten, z. B. Konservieren, Schmieren oder Nachstellen, Inspektionsarbeiten, wie z. B. Prüfen, regelmäßiges Besichtigen und Messen
- Reinigungsarbeiten einschließlich Restmengenbeseitigung,
- Störungsbeseitigung,
- Änderungsarbeiten,
- Herstellungsarbeiten.
Das Aufhalten schließt ein:
- Betreten,
- Befahren,
- Einfahren,
- Einsteigen,
- Hineinbeugen.
- Einsteigschächte in Abwasserableitungsanlagen (Ortsentwässerung) und Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen),
- Kanäle von abwassertechnischen Anlagen,
- sonstige Bauwerke von abwassertechnischen Anlagen, die in offener Verbindung mit dem Abwasser stehen,
- Kontrollschächte und sonstige Schächte im Bereich von abwassertechnischen Anlagen, auch wenn sie nicht vom Abwasser durchflossen sind, z. B. Schächte mit Entwässerungseinrichtungen, Sickerschächte.
Sonstige Bauwerke von abwassertechnischen Anlagen, die in offener Verbindung mit dem Abwasser stehen, sind z. B.:
- Becken(abgedeckt oder tiefliegend, zeitweise leerstehend),
- Absturzbauwerke(z. B. Kaskaden),
- Schieberbauwerke,
- Ein- und Auslaufbauwerke,
- Pumpensümpfe,
- tiefliegende Bereiche von Rechenanlagen,
- Schlammsilos,
- Faulbehälter.
- Gase oder Dämpfe, durch die Brände oder Explosionen entstehen können,
- Sauerstoffmangel, der zum Ersticken führen kann,
- sehr giftige, giftige oder mindergiftige (gesundheitsschädliche) Stoffe, die berührt, durch die Haut und den Mund aufgenommen oder eingeatmet werden können,
- Einsetzen stärkerer Wasserführung, z. B. infolge starken Regens,
- Tiere, wie ...
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