• Reinigungs-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten sowie Probenahme in Produktions- und Abfüllanlagen
  • Behebung von Betriebsstörungen in Anlagen zur Herstellung, Weiterverarbeitung und Abfüllung sowie Extraktionsanlagen
  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen.

Werden Tätigkeiten mit höherer Exposition in Lärmbereichen ausgeübt, sind aufgrund der ototoxischen Eigenschaft von Kohlendisulfid mögliche Kombinationswirkungen mit Lärm bei der Gehörvorsorge nach dem Grundsatz G 20 zu berücksichtigen.

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