Sicherheitsschränke eignen sich für die Lagerung kleinerer Mengen.

Sicherheitsschränke müssen so beschaffen sein, aufgestellt, betrieben und instandgehalten werden, dass die Sicherheit Beschäftigter und anderer Personen, insbesondere vor Gefährdungen durch einen Brand oder eine Explosion gewährleistet ist. Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken gelten als erfüllt, wenn sie mindestens die Anforderungen nach DIN EN 14470-1 (entzündbare Flüssigkeiten) oder DIN EN 14470-2 (Druckgasbehälter) erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten aufweisen (Stand der Technik). Die Zusammenlagerungsverbote nach der TRGS 510 greifen erst ab einer Mengenschwelle von 200 kg. Diese Mengen werden in einem Sicherheitsschrank üblicherweise nicht erreicht. Es wird empfohlen, brennbare Flüssigkeiten z. B. nicht mit pyrophoren Stoffen oder selbstzersetzlichen Gefahrstoffen zusammenzulagern.[1]

Weiterhin ist es sinnvoll, Säuren und Laugen – gegebenenfalls getrennt voneinander (siehe Abschnitt 8.6) – aufgrund ihrer korrosiven Wirkung getrennt von anderen Gefahrstoffe in einem geeigneten Schrank zu lagern.

Im Wesentlichen erfolgt die Einlagerung von Gefahrstoffen in einen Sicherheitsschrank nach dem oben aufgeführten Schema. Von entscheidender Bedeutung ist, dass die oder der Einlagernde weiß, welcher Gefahrstoff eingelagert wird, in welchen Mengen und inwieweit dieser Gefahrstoff zu den schon im Sicherheitsschrank vorhandenen Gefahrstoffen dazu gelagert werden darf.

Abbildung 18 kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht dargestellt werden.

Abbildung 18: Sicherheitsschränke

Es ist zu beachten, dass Gefahrstoffe, für die Zugangsbeschränkungen bestehen, separat gelagert werden. So sind

 

1.

akut toxische Gefahrstoffe, Kat. 1, 2 und 3 (H300, H301, H310, H311, H330, H331),

 

2.

krebserzeugende Gefahrstoffe, Kat. 1A und 1B (H350, H350i),

 

3.

keimzellmutagene Gefahrstoffe, Kat. 1A und 1B (H340) und

 

4.

spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe (einmalige Exposition und wiederholte Exposition), Kat. 1 (H370, H372)

unter Verschluss zu lagern. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss organisatorische Maßnahmen ergreifen, damit nur befugte Personen Zugang zum Sicherheitsschrank haben. Befugte Personen sind zu bestimmen und regelmäßig zu unterweisen.

Wie bei den Regalen sind auch hier Maßnahmen gegen das Herunterfallen von Behältern zu ergreifen.

Die Ausrüstung von Sicherheitsschränken mit geeigneten Auffangwannen ist Stand der Technik. Rückhalteeinrichtungen sind immer auch gemäß den wasserrechtlichen Anforderungen vorzusehen.

Ein selbstschließender Sicherheitsschrank gemäß Anforderung DIN EN 14470-1 ist geeignet zur Lagerung brennbarer Gefahrstoffe.[2]

Nur Sicherheitsschränke gemäß Anforderung DIN EN 14470-1 in Typ90-Ausführung dürfen zur uneingeschränkten Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten eingesetzt werden. Die Typ90-Ausführung ist auch zur Erfüllung der Anforderung an eine Separatlagerung erforderlich.

Bestimmte Gefahrstoffe dürfen nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten gelagert werden. Dies sind entzündbare Gefahrstoffe, die mit H224 gekennzeichnet sind, sowie solche mit Zündtemperaturen unter 200 °C (beispielsweise Diethylether oder Schwefelkohlenstoff).

Ob für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten Sicherheitsschränke mit einer technischen Lüftung erforderlich sind, ist bei der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Sicherheitsschränke für die Lagerung von Druckgasflaschen sind stets mit einer technischen Lüftung zu betreiben. Zu der damit verbundenen Zoneneinteilung siehe Beispielsammlung Nr. 2.11.2 der Anlage 4 der DGUV Regel 113-001.

[1] DIN EN 14470-1:2004-07: Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke – Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten; DIN EN 14470-2:2006-11: Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke – Teil 2: Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen.
[2] DIN EN 14470-1:2004-07: Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke – Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten.

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