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Gegenüber der als Download-Version veröffentlichten Ausgabe Juli 2021 dieser Schrift wurden im Abschnitt 5.1.4 Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) folgende Änderungen vorgenommen: Die Aussagen zu den Ausbildungsberufen, in denen die erforderlichen Kenntnisse erworben werden können, sowie zu den erforderlichen Qualifizierungen für die Stufe 2S wurden erweitert.

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version von 2012 vorgenommen:

  • redaktionelle Anpassungen
  • Zuordnung einer neuen DGUV Nummer (bisher 200-005)
  • Konkretisierung des Anwendungsbereichs z. B. nicht anzuwenden für Qualifizierung bei elektrotechnischen Arbeiten an

    • spurgeführten Fahrzeugen
    • An- und Anbaugeräten nach Maschinen-RL
    • elektrischen Niederspannungsanlagen auf Fahrzeugen
    • Fahrzeugen mit dauerhaftem Anschluss am Stromnetz während der Nutzung
    • Wasser- und Luftfahrzeugen
  • Aufnahme neuer Begriffe wie Fachkundige Person Hochvolt (FHV), Fachkundig unterwiesene Person (FUP)
  • Aufnahme des Stufenmodells für Qualifizierungsmaßnahmen auch im Servicebereich

Vorwort

In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn an damit ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Diese DGUV Information beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.

Die Schrift gliedert sich in folgende Abschnitte:

Organisatorische Voraussetzungen für sicheres Arbeiten (roter Reiter)
Qualifizierungsbedarf in Forschung, Entwicklung und Produktion (grüner Reiter)
Qualifizierungsbedarf in Servicewerkstätten (oranger Reiter)

Anmerkung:

Nach den Festlegungen der DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" dürfen elektrotechnische Arbeiten (Errichten, Ändern und Instandhalten) nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Bei der nachfolgend beschriebenen "Fachkundigen Person Hochvolt" (FHV) handelt es sich um eine "Elektrofachkraft" nach DGUV Vorschrift 3 und 4 für das elektrotechnische Teilgebiet Hochvoltsysteme.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40, 10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung im Fachbereich Holz und Metall der DGUV

In Kooperation mit dem Zentralverband

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
unter Einbeziehung von Automobilherstellern und -zulieferern sowie folgender Verbände:
Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V.
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.
LandBauTechnik -Bundesverband e.V.

DGUV Information 209-093

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

Webcode: p209093

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