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Gegenüber der als Download-Version veröffentlichten Ausgabe Juli 2021 dieser Schrift wurden im Abschnitt 5.1.4 Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) folgende Änderungen vorgenommen: Die Aussagen zu den Ausbildungsberufen, in denen die erforderlichen Kenntnisse erworben werden können, sowie zu den erforderlichen Qualifizierungen für die Stufe 2S wurden erweitert.

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version von 2012 vorgenommen:

  • redaktionelle Anpassungen
  • Zuordnung einer neuen DGUV Nummer (bisher 200-005)
  • Konkretisierung des Anwendungsbereichs z. B. nicht anzuwenden für Qualifizierung bei elektrotechnischen Arbeiten an

    • spurgeführten Fahrzeugen
    • An- und Anbaugeräten nach Maschinen-RL
    • elektrischen Niederspannungsanlagen auf Fahrzeugen
    • Fahrzeugen mit dauerhaftem Anschluss am Stromnetz während der Nutzung
    • Wasser- und Luftfahrzeugen
  • Aufnahme neuer Begriffe wie Fachkundige Person Hochvolt (FHV), Fachkundig unterwiesene Person (FUP)
  • Aufnahme des Stufenmodells für Qualifizierungsmaßnahmen auch im Servicebereich

Vorwort

In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn an damit ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Diese DGUV Information beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.

Die Schrift gliedert sich in folgende Abschnitte:

Organisatorische Voraussetzungen für sicheres Arbeiten (roter Reiter)
Qualifizierungsbedarf in Forschung, Entwicklung und Produktion (grüner Reiter)
Qualifizierungsbedarf in Servicewerkstätten (oranger Reiter)

Anmerkung:

Nach den Festlegungen der DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" dürfen elektrotechnische Arbeiten (Errichten, Ändern und Instandhalten) nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden. Bei der nachfolgend beschriebenen "Fachkundigen Person Hochvolt" (FHV) handelt es sich um eine "Elektrofachkraft" nach DGUV Vorschrift 3 und 4 für das elektrotechnische Teilgebiet Hochvoltsysteme.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40, 10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung im Fachbereich Holz und Metall der DGUV

In Kooperation mit dem Zentralverband

Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
unter Einbeziehung von Automobilherstellern und -zulieferern sowie folgender Verbände:
Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V.
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.
LandBauTechnik -Bundesverband e.V.

DGUV Information 209-093

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

Webcode: p209093

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Bildnachweis

Titelbild: © bong - stock.adobe.com; Abb. 1, 4, 10, 14: © ZF Friedrichshafen AG; Abb. 2: © BGETEM - Florian Kraugmann; Abb. 3, 5, 6, 9, 11: © BG ETEM - Robert Bosch GmbH; Abb. 7, 8, 12, 13, 15: © DGUV

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information beschreibt die Qualifizierung von Personen, die Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen und deren Komponenten ausführen. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten an Auf- und Anbaugeräten, die direkt mit dem HV-System verbunden sind und über die gleichen Schutzmaßnahmen verfügen.

Diese DGUV Information beschreibt nicht die Qualifizierung für Arbeiten an

  • spurgeführten Fahrzeugen (z. B. Bahnen, Oberleitungsbussen),
  • Auf- und Anbaugeräten von Fahrzeugen und Arbeitsmitteln, die unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen und gegen Gefährdungen durch elektrischen Schlag und Störlichtbögen Schutzmaßnahmen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) erfordern,
  • elektrischen Niederspannungsanlagen auf Fahrzeugen, die in den Anwendungsbereich der VDE 0100 fallen (z. B. 230 V-Steckdosen in Omnibussen),
  • Fahrzeugen, die während der Nutzung dauerhaft an das Stromnetz angeschlossen sind (z. B. Erdbaumaschinen und vergleichbare Geräte),
  • Wasser- und Luftfahrzeugen.

Für Arbeiten an Fahrzeugen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser DGUV Information fallen, das heißt, die nicht der Definition für Fahrzeuge in Abschnitt 2 Nr. 14 entsprechen (z. B. Sportboote), kann die Schrift eine Orientierung geben.

Über die in dieser Schrift beschriebenen Qualifizierungen für Arbeiten an HV-Systemen hinaus können weitere Qualifikationsanforderungen bestehen (z. B. Fachkunde für Arbeiten an Gasfahrzeugen, eingeschränkte Fachkunde P1 für pyrotechnische Rückhaltesysteme oder Sachkunde für Klimaanlagen).

2 Begriffsbestimmungen

 

1.

Hochvolt (HV)

umfasst gemäß UNECE ...

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