Die erfolgreiche Qualifizierung nach dieser Stufe befähigt die Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.

Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den "Fünf Sicherheitsregeln" und den Herstellerangaben herzustellen.

Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden!

Der Umfang der Qualifizierung hängt vom Grad der elektrischen Gefährdung und von den Vorkenntnissen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin ab. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.

In den Ausbildungsberufen der Kfz-Branche werden in Abhängigkeit von den jeweils gültigen Rahmenlehrplänen elektrotechnische Grundkenntnisse sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil vermittelt. Darüber hinaus werden das Messen elektrischer Größen und das Arbeiten an elektrischen Aggregaten und Systemen des konventionellen Bordnetzes bis 30 V AC/60 V DC sowohl in der überbetrieblichen als auch in der betrieblichen Ausbildung praktisch vermittelt. Unter anderem vermitteln die Ausbildungen für Mechaniker und Mechanikerinnen für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie für Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und -mechanikerinnen in den Fachrichtungen

  • Karosserieinstandhaltungstechnik
  • Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik

seit 2002 diese Kenntnisse.

Personen, die die Ausbildung im Bereich Kfz-Mechatronik in den Schwerpunkten

  • Personenkraftwagentechnik
  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Motorradtechnik
  • Karosserietechnik

nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin vom 14. Juni 2013 erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen die Fachkunde nach Stufe 2S.

Personen, die die Ausbildung im Bereich Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik in den Fachrichtungen

  • Karosserieinstandhaltungstechnik
  • Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin (Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung - FzMechAusbV) vom 10. Juni 2014 erfolgreich abgeschlossen und eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung mit anschließend bestandener Sachkundeprüfung im Bereich "Hochvolttechnik" haben, sind ebenfalls nach Stufe 2S qualifiziert.

Personen, die eine Ausbildung im Bereich Kfz-Mechatronik in dem Schwerpunkt "System- und Hochvolttechnik" erfolgreich abgeschlossen haben, besitzen bereits die Qualifikation nach Stufe 3S.

Nach erfolgreicher Qualifikation sind die Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten!

Die nachfolgend aufgeführten Qualifizierungsinhalte sind Beispiele und müssen an die konkreten Anforderungen der Tätigkeiten angepasst werden. Das Flussdiagramm im Anhang 5 hilft bei der Ermittlung des notwendigen Qualifizierungsumfangs.

Einstieg A: Personen ohne elektrotechnische Vorkenntnisse mit technischer Ausbildung

Qualifizierungsinhalte:

  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
  • Allgemeines praktisches Vorgehen
  • Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen

Eine Spezifikation der Qualifizierungsinhalte erfolgt in Anhang 6.

Der zeitliche Umfang für die Qualifizierung muss je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 80 UE (davon mindestens 8 UE Praxis)) betragen. Dabei ist die Qualifizierungsmaßnahme so zu gestalten, dass alle Teilnehmenden praktische Übungen durchführen müssen.

Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren (Beispiel s. Anhang 8).

Einstieg B: Personen mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Fahrzeugbereich, z. B. in der Kfz-Elektrik, -Mechatronik, -Mechanik oder der Land- und Baumaschinenmechatronik

Qualifizierungsinhalte:

  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
  • Allgemeines praktisches Vorgehen
  • Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen

Eine Spezifikation der Qualifizierungsinhalte erfolgt in Anhang 6.

Der zeitliche Umfang für die Qualifizierung muss je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 16 UE (davon mindestens 8 UE Praxis) betragen. Dabei ist die Qualifizierungsmaßnahme so zu gestalten, dass alle Teilnehmenden praktische Übungen d...

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