Brandschutzmaßnahmen sind nicht nur während des Betriebs von Lackieranlagen relevant. Bereits vor oder während der Inbetriebnahme sind eine Reihe vorwiegend organisatorischer Maßnahmen zu treffen (im Wesentlichen):
- Erstellung der für den betrieblichen Brandschutz erforderlichen Dokumentation (inklusive Gefährdungsbeurteilung)
- Unterweisung der Beschäftigten
- Prüfung aller Brandschutzeinrichtungen
Zu den technischen Anforderungen gehört insbesondere die Auswahl der Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, die für den Einsatz in brandgefährdeten Bereichen geeignet sind. Maßnahmen vor und während der Inbetriebnahme führen die Tabellen 7 und 8 auf.
Die Maßnahmen während des Betriebs (siehe Tab. 9) haben schwerpunktmäßig das Ziel,
- Brandlasten zu verringern oder zu vermeiden,
- brandschutztechnische Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu kontrollieren und
- brandschutzrelevante Veränderungen zu erkennen und zu berücksichtigen.
Ein weiterer, wichtiger Aspekt während des Betriebs ist die wiederkehrende Unterweisung der Beschäftigten.
Tab. 7: Organisatorische Brandschutzmaßnahmen zur Inbetriebnahme
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
1 | Gefährdungsbeurteilung einschließlich Brand- und Explosionsschutz vor Inbetriebnahme |
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GefStoffV | Unterstützung/Durchführung durch Externe (FASI, Ingenieurbüros, Herstellfirmen) |
2 | Pläne | Erstellung von
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ArbStättV, DIN 4844-3 MIndBauRL, DIN 14095 |
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3 | Anweisungen | Erstellung von
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MIndBauRL DIN 14096 |
Herstellerangaben, z. B. in der Betriebsanleitung der Anlage, sind zu berücksichtigen |
4 | Rauchverbot |
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ASF/VdS 2038 | |
5 | Erstunterweisung |
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DGUV Vorschrift 1 | |
6 | Kennzeichnungen | Kennzeichnung der
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ASR A1.3 | |
7 | Schulung/Folgeunterweisung |
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DGUV Vorschrift 1 | Ggf. mit Unterstützung durch den Hersteller |
8 | Erstabnahme der elektrischen Anlage | DIN EN 60204-1 | ||
9 | Freihalten von Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen |
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Tab. 8: Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zur Inbetriebnahme
Maßnahme | Umsetzung | Regelwerke | Bemerkungen | |
1 | Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel |
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DGUV Vorschrift 4 | |
2 | Einsatz mobiler IR-Strahler |
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VdS 2279 | IR-Strahler nicht explizit in 2279 genannt, aber Inhalte sind übertragbar |
3 | Flurförderzeuge (FFZ) |
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VdS 2259 | Betrieb nicht explosionsgeschützter FFZ ist möglich, wenn währenddessen Bildung einer Ex-Atmosphäre ausgeschlossen |
4 | Nicht explosionsgeschützte Geräte (z. B. Batterieladegeräte) |
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VdS 2259 | |
5 | Explosionsgeschützte Elektroinstallationen |
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BetrSichV | |
6 | Explosionsgeschützte Werkzeuge |
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TRBS 1112-1 | Verwendung nicht explosionsgeschützter Werkzeuge ist möglich, wenn währenddessen Bildung einer Ex-Atmosphäre ausgeschlossen ist |
7 | Erdung |
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TRGS 727 | Erdungseinrichtungen regelmäßig visuell und mess... |
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