Es folgen noch einige Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen für die persönliche Absicherung beim Betreten des Gefahrbereichs.

Ist eine Gefahrbereichssicherung vorhanden, wird ein unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen der Anlage, beim oder nach dem Eintreten in den Gefahrbereich, durch ein Sicherungssystem vermieden. Zu den Sicherungssystemen dieser Art gehören zum Beispiel Schlüsseltransfersysteme (s. Abb. 6) oder Schlosssysteme (Lockout-Tagout-System, s. Abb. 7). Damit müssen sich alle, die die Maschine betreten, persönlich absichern.

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Abb. 6 Darstellung Schlüsseltransfersystem, Quelle: DGUV Information 203-087 "Auswahl und Anbringung von Schlüsseltransfersystemen"

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Abb. 7 Bügelschloss: Lockout-Tagout-System

Schlüsseltransfersysteme sind schlüsselbetätigte mechanische Verriegelungen, die auf dem Prinzip beruhen, dass ein und derselbe Schlüssel entweder im Schalterelement der Anlage steckt und die Anlage zum Betrieb freigibt oder in der Schlüsselwechselstation steckt, um die Entnahme von anderen Schlüsseln zu ermöglichen, die die Verriegelung des Zugangs zur Anlage freigeben. Der Zugang ist also erst nach der Herstellung eines sicheren Anlagenzustands möglich. Nach der Entriegelung des Zugangs nimmt der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Schlüssel an sich. Die Tür kann nur mit dem einen Schlüssel verriegelt werden, den die Person bei sich trägt, solange sie sich in der Anlage aufhält.

Da die Anwendung rein mechanisch ist und keine zusätzliche elektrische Installation notwendig ist, bieten sich Schlüsseltransfersysteme zur Nachrüstung ohne aufwändige Elektroverkabelung an. In weitläufigen Anlagen der Sägewerksindustrie kann das von Vorteil sein und wird auch bereits praktiziert.

Durch das Lockout-Tagout-System wird ein bestimmter Schalter oder eine Türverriegelung in einer Anlage mechanisch durch einen Bügel oder Ähnliches gesperrt und gekennzeichnet. Der Bügel wird mit einem persönlichen Vorhängeschloss durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin fixiert. Für das Schloss existiert nur ein Schlüssel (außer Ersatzschlüssel unter Verschluss, ohne Zugriff von Dritten), den die entsprechende Person immer bei sich trägt. Die Fixierung kann auch durch mehrere Mitarbeitende gleichzeitig erfolgen. Der Bügel wird erst freigegeben, wenn sämtliche Vorhängeschlösser entfernt worden sind.

Für besondere Tätigkeiten mit besonderen Anforderungen an die Schutzfunktionen im Gefahrbereich kann es notwendig sein, besondere Maßnahmen festzulegen. Dabei kann die 4-Rang-Methode angewendet werden (s. DGUV Information 209-015 "Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen").

Hinweis
Zur Befreiung und Rettung eingeschlossener Personen aus dem Gefahrbereich müssen ebenfalls Vorkehrungen getroffen werden.

In das Sicherheitskonzept und jeden einzelnen Abschnitt einer Gefahrbereichssicherung muss das betroffene Personal unterwiesen werden, das gilt für die Funktionsweise, für die Benutzung der Zugänge und für das Verhalten beim Betreten und Verlassen des Gefahrbereichs. Unterrichten und informieren Sie die Sicherheitsbeauftragten der entsprechenden Bereiche besonders ausführlich, damit sie Schwachstellen und Fehlanwendungen schnell erkennen und verhindern können.

Unternehmerinnen, Unternehmer oder Vorgesetzte sind für die Unterweisung verantwortlich. Außerdem tragen sie die Verantwortung dafür, die Prüfung der Schutzfunktion zu organisieren. Dabei sollten auch die Hinweise zur Festlegung der Prüf-Intervalle für Sicherheitseinrichtungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beachtet werden. Die Intervalle müssen in der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls dokumentiert werden.

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Abb. 8 Eine Person, ein Schloss, ein Schlüssel! (Grafik: BGHM) • Alle Beschäftigten besitzen jeweils ein eigenes Schloss • für jedes Schloss existiert nur ein Schlüssel (außer Ersatz unter Verschluss)

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