Gefahrbereiche werden hauptsächlich mit trennenden Schutzeinrichtungen gesichert. Die Zugänge zu den Gefahrbereichen werden dabei mit verriegelten oder positionsüberwachten beweglichen, trennenden Schutzeinrichtungen, gemäß DIN EN ISO 14119, ermöglicht. Durch die Verriegelung oder die Positionsüberwachung muss gewährleistet sein, dass sich die Anlage beim Betreten in einem gesicherten Zustand befindet.

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Abb. 1 Stellteile und Bedienpult außerhalb der Gefahrbereichssicherung.

Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie die Verriegelungen mit Zuhaltungen gemäß DIN EN ISO 14119 versehen, um die Herstellung des sicheren Anlagenzustands abzuwarten. Beim Automatikbetrieb einer Anlage ist eine Zuhaltung sehr empfehlenswert, um den Prozess zu schützen, denn neben der Sicherheit haben Zuhaltungen auch den Vorteil, dass ein unbeabsichtigt ausgelöstes Stillsetzen verhindert werden kann. Dazu werden sie so eingestellt, dass sie den Zugang erst freigeben, wenn die Maschinenfunktionen definierte Endlagen oder einen definierten Maschinenstopp erreicht haben. Dadurch können zum Beispiel Verschnitt, Ausschuss und der Aufwand für das nachfolgende manuelle Wiederanfahren vermieden werden.

Alle weiteren notwendigen Öffnungen, wie für den Materialfluss oder die Entsorgung von Restholz, sind zwar keine Zugänge, aber ebenfalls wirksam abzusichern. Dabei können gegebenenfalls die Gestaltungsvorschläge für die Absicherung der Schnittstellen aus Abschnitt 3.3.4.3 angewendet werden. Gestaltungsvorschläge sind auch in folgenden Normen zu finden: DIN EN ISO 11161, DIN EN 618, DIN EN 619 und DIN EN 415. Es muss grundsätzlich darauf geachtet werden, eine nach außen hin geschlossene Gefahrbereichssicherung zu konzipieren und die Öffnungen auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Führen Sie die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Gefahrbereichen so aus, dass ein unbeabsichtigtes Erreichen angrenzender Gefahrbereiche vermieden wird. Die Schnittstellen müssen, im Prinzip, die gleichen Anforderungen erfüllen, wie die Außenabsicherung. Beim Übertreten der Schnittstelle und beim Erreichen angrenzender Gefahrbereiche oder Abschnitte muss ebenfalls gewährleistet sein, dass gefahrbringende Bewegungen dauerhaft stillgesetzt sind, bevor eine Person die Gefahrenstelle erreicht oder während sich eine Person im Gefahrenabschnitt befindet.

Erfahrungsgemäß liegt die besondere Schwierigkeit bei der Gefahrbereichssicherung mit verschiedenen Abschnitten darin, diese Schnittstellen-Problematik allumfassend zu bedenken und schlüssig zu konzipieren. Immer wieder kommt es zu unbeabsichtigten oder ungehinderten Übertritten in nicht abgesicherte Bereiche. Das zeigt auch das Unfallgeschehen. Es erfordert eine umfassende prospektive Gefährdungsbeurteilung für alle möglichen Tätigkeiten und eine genaue Kenntnis der Produktionsabläufe und möglichen Störungen, um die Sicherheit gewährleisten zu können.

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Abb. 2 Absicherung einer Rundholz-Kappanlage mit Aufstieg

Die Verkehrswege innerhalb und unmittelbar außerhalb der Gefahrbereichssicherung, die Lage der Zugänge in den abgesicherten Bereich und die der Schnittstellen zwischen den einzelnen Abschnitten der Gefahrbereichssicherung müssen bei der Konzeption bedacht werden. Dabei sollte auf eine hohe Praktikabilität und damit eine hohe Akzeptanz von Seiten der Beschäftigten hingearbeitet werden. Das heißt: Sehen Sie günstige und kurze Wege vor und vermeiden Sie umständliche Prozeduren und Umwege. Überlegen Sie bereits im Vorfeld, an welcher Stelle sich die Zugänge praktischerweise befinden sollten und besprechen Sie das Für und Wider mit allen Beschäftigten, weil es nicht nur dazu führt, dass die Wege praxistauglicher sind, sondern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akzeptieren die Zusammenhänge eher.

Bei der Dimensionierung und Anordnung müssen auch die Laufrichtungen und Frequentierungen beachtet werden. Konstruieren Sie sichere Aufstiege und Übergänge. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Handläufe oder Absturzsicherungen unbedingt notwendig sind. Außerdem ist es wichtig, dass die Auswahl der Bodenbeläge den Lauf-Komfort und das sichere Gehen in der Anlage und innerhalb der abgesicherten Gefahrbereiche ermöglicht. Nähere Informationen dazu enthalten unter anderem die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.8. und die vierteilige Normenreihe DIN EN ISO 14122. Motivieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verkehrswege und die sicheren Wege zu nutzen.

Für verschiedene Tätigkeiten kann zum Beispiel der Transport von Werkzeugen, Ausrüstungen, Hilfsmitteln oder Material notwendig sein. Berücksichtigen Sie ebenfalls die Anforderungen für Instandhaltung, Werkzeugwechsel oder Störungsbeseitigung bei der Konzeption und legen sie Wege und Zugänge entsprechend aus.

Da die Gefahrbereichssicherung eine Schutzeinrichtung darstellt, sollten die allgemeinen Hinweise für die Vermeidung der Man...

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