Die Anforderungen an die Art und Ausführung der Stromanschlüsse zur Versorgung der Endgeräte können der DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie verschiedenen VDE-Normen (insbesondere die Normenreihe DIN VDE 0100 "Errichten von Niederspannungsanlagen", DIN VDE 0105-100:2015-10 "Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen") entnommen werden. Darin werden Mindestanforderungen nach dem Stand der Technik dargelegt, z. B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (engl. RCD) bzw. kurz FI-Schutzschalter.

Nach DGUV Vorschrift 3 und 4 sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht zu prüfen. Es hat sich bewährt, die ortsveränderlichen Betriebsmittel im Abstand von einem Jahr und die ortsfesten Betriebsmittel alle vier Jahre zu prüfen (DGUV Regel 102-601 "Branche Schule").

Bereits bei der Planung sollten Schulleitung und Schulsachkostenträger gemeinsam sicherstellen, dass eine ausreichend bemessene Stromversorgung vorhanden ist, die mit der Entnahmelast korreliert.

Durch Ermüdung der Materialien, Stromschwankungen oder fehlerhafte Geräte kann es zu Überhitzung und Schmorbrand von z. B. WLAN-Routern oder Access-Points kommen. Schulen können das Risiko minimieren, indem Brandlasten aus der unmittelbaren Umgebung von elektrischen Geräten, die z. B. dauerhaft betrieben werden, entfernt werden. Es sollte im Zuge dessen ebenfalls geprüft werden, ob eine dauerhafte Energiezufuhr, z. B. auch nachts, am Wochenende und in den Ferien, überhaupt notwendig ist.

Bei der Nutzung von Mehrfachsteckdosenleisten ist darauf zu achten, dass die angegebene Leistung nicht überschritten wird. Deswegen ist die Kaskadenbildung von mehreren Mehrfachsteckdosenleisten zu vermeiden. Werden Strom durchflossene Steckdosen feucht oder läuft gar Wasser, beispielsweise durch das Verschütten von Getränken oder Malkastenwasserbechern, auf die unter Spannung stehende Teile, bedeutet das eine akute Stromschlag- oder Brandgefahr. Eine zentrale Abschaltmöglichkeit in Medien-/Computerräumen, um alle Geräte auszuschalten, ist zu empfehlen.

Steckernetzteile zum Laden von Smartphones und Tablets sind, wenn sie nicht mehr verwendet werden, auszustecken.

Es ist darauf zu achten, dass Zuleitungen nicht durch Hitze, z. B. Heizkörper, oder andere Belastungen, z. B. Zug-, Quetsch- oder Scherbeanspruchungen durch Tisch- oder Stuhlbeine, beschädigt werden können.

Generell wird empfohlen, beim Kauf von Elektrogeräten und Mehrfachsteckdosen neben der CE-Kennzeichnung, die entsprechend der Ersten Produktsicherheitsverordnung verpflichtend ist, auch auf das Siegel "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) zu achten.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 2

Negatives Beispiel:

Kabel, die hinter Heizkörpern verstaut sind, werden (hohen) Temperaturschwankungen ausgesetzt und ihre Ummantelung kann dadurch spröde und rissig werden. Zudem stellen die Kabel Stolperfallen dar.

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Positives Beispiel:

In Schultische integrierte Steckdosen schützen die Verkabelung und tragen zur Vermeidung von Stolperstellen bei. Hilfreich ist auch die Ergänzung einer USB-Ladeleiste oder eines LAN-Anschlusses.

Werden private Mobilgeräte in die Schule mitgenommen und unterrichtlich genutzt, so ist bezüglich der Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln Folgendes zu beachten:

  • Für die Prüfung sind lediglich die Steckernetzteile relevant. Für Kleinspannungsgeräte (hier: Smartphone, Tablet, Notebook) genügt eine Sichtprüfung.
  • Grundlage für die Prüfung elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel ist die DGUV Vorschrift 3 und 4.
  • Da private Steckernetzteile, die schulisch genutzt werden, ebenfalls prüfpflichtig sind, wird von deren Nutzung dringend abgeraten. Die Prüfung der Steckernetzteile aller Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte würde einen enormen Mehraufwand bedeuten und wäre zudem organisatorisch kaum zu bewältigen, da eine hohe Fluktuationsrate eine sichere Erfassung erschwert, z. B. durch Neuanschaffung, Tausch der Steckernetzteile.
  • Schulen, die dennoch private Mobilgeräte nutzen, wird dringend empfohlen, das Laden von digitalen Medien mit privaten Steckernetzteilen zu untersagen und stattdessen je Klasse entweder einige Steckernetzteile oder, da deren Prüfung sehr aufwendig ist, USB-Ladestationen bereitzustellen. Diese werden dann im regelmäßigen Turnus mitgeprüft.
  • Aus Sicherheitsgründen sollten nur Steckernetzteile mit GS-Zeichen angeschafft beziehungsweise genutzt werden.
  • Lithium-Ionen-Akkus wie in Notebooks, Tablets und Powerbanks sind einer regelmäßigen Sichtprüfung zu unterziehen. Es besteht die Gefahr, dass diese durch z. B. Kurzschlüsse, Feuchtigkeit oder Fehlbedienung heiß werden, in Brand geraten oder explodieren. Ein erstes Anzeichen könnte z. B. eine Aufwölbung des Gehäuses sein.
Elektrosicherheit

Verkabelung

  • Kabelschächte an Wand, Boden oder im Arbeitstisch
  • keine Zug-, Hitze- oder Druckbe...

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