Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt werden, wann ein Kopfschutz erforderlich ist. Hierzu müssen die abzuwehrenden Gefahren betrachtet werden:

  • Besteht die Möglichkeit des Anstoßens an feste Gegenstände?
  • Spielen pendelnde Gegenstände eine Rolle?
  • Können Gegenstände wegfliegen?
  • Können Gegenstände herabfallen?
  • Können Situationen entstehen, bei denen der Verlust des Kopfschutzes möglich ist?

Das sind die Grundgefährdungen, für die Standardschutzhelme als persönliche Schutzmaßnahme verwendet werden können.

Zu berücksichtigen sind außerdem besondere Bedingungen am Arbeitsplatz. Diese können sein:

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis –30 °C,
  • Einsatz bei sehr hoher Temperatur bis +150 °C,
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V,
  • Gefährdung durch Spritzer von geschmolzenem Metall,
  • Gefährdung durch seitliche Beanspruchung.

Für diese Arbeitsbedingungen sind spezielle Industrieschutzhelme verfügbar.

Bestimmte Anstoßkappen können Schutz bei folgenden besonderen Arbeitsbedingungen bieten:

  • Einsatz bei sehr niedrigen Temperaturen bis –30 °C,
  • Flammenbeständigkeit,
  • Gefährdung durch kurzfristigen, unbeabsichtigten Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V.
 
Achtung

Sonderbedingungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

In der Gefährdungsbeurteilung müssen auch Situationen betrachtet werden, die nicht dem Normalbetrieb entsprechen, aber auftreten können. Diese Gefährdungen müssen ebenfalls in die Auswahl des geeigneten Kopfschutzes einbezogen werden.

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